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OLG Stuttgart: FCA Bank muss Bearbeitungsgebühren an Händler zurückzahlen

16.05.2022 13:00 Uhr | Lesezeit: 4 min
Justitia; Justiz; Gericht; Gerechtigkeit; Rechtsprechung; Gesetz; Urteil; Unabhängigkeit; neutral
© Foto: Brian Jackson / stock.adobe.com

In drei Musterverfahren hat sich das Oberlandesgericht Stuttgart auf die Seite des Fiat-Handels gestellt und die Geltendmachung von Bearbeitungsgebühren durch die Herstellerbank für unwirksam erklärt.

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Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat mit drei Urteilen vom 11. Mai 2022 die Geltendmachung von Bearbeitungsgebühren durch die FCA Bank gegenüber der Händlerschaft für unwirksam erklärt. Laut einer am Montag veröffentlichten Mitteilung des Verbands der Fiat Konzernhändler und -Servicebetriebe Deutschland muss die Captive damit die im Zeitraum 2017 bis 2020 erhobenen Bearbeitungsgebühren zurückzahlen.

Der Händlerverband hatte in drei Musterverfahren die von der FCA Bank geübte Praxis, den Händlern für die Finanzierung der Lagerfahrzeuge, Gebrauchtwagen und Leasingrückläufer, neben den Zinsen einen weiteren Betrag für Bearbeitungsgebühren in Rechnung zu stellen, zur Überprüfung gestellt. Dem vorangegangen waren Gespräche zwischen dem Verband und der Herstellerbank. Nachdem unterschiedliche Sichtweisen, insbesondere auch in Bezug auf eine Verständigung bestanden, war man übereingekommen, die Rechtsfragen in Musterverfahren zu klären. Diesem Angebot waren laut Verband mehr als 50 weitere Händler beigetreten, für die die Entscheidungen somit unmittelbare Rechtswirkung entfaltet.

"Wir haben der FCA Bank bereits seit Jahren gegenüber geäußert, dass wir die Geltendmachung weiterer sogenannter Bearbeitungsgebühren für unzulässig erachten", sagte Karl Kleba, der Vorsitzende des Fiat-Händlerverbands. "Nachdem die FCA Bank einen bereits ausgehandelten Kompromiss überraschend doch nicht gelten lassen wollte, haben wir uns für den Handel entschlossen, das gerichtlich überprüfen zu lassen."

In seinen Entscheidungen hat das OLG den Angaben zufolge auch deutlich gemacht, dass es keinen Unterschied macht, ob es sich um echte Finanzierungen wie für Gebrauchtwagen oder Leasingrückläufern handelt. Auch Bearbeitungsgebühren, die im Rahmen von Stundungen infolge eines Factoringsvertrages geltend gemacht wurden, seien unwirksam.

Nur Nichtzulassungsbeschwerde noch möglich

Verbandsanwalt Prof. Tim O. Vogels betonte, dass die FCA Bank offensichtlich selbst die Unwirksamkeit der Erhebung von Bearbeitungsgebühren erkannt habe, da sie zwischenzeitlich keine Bearbeitungsgebühren mehr erhebe, sondern einen geänderten Zinssatz verwende. Da das OLG Stuttgart zudem eine Revision zum Bundesgerichtshofs (BGH nicht zugelassen habe, verbleibe der FCA Bank nur der Weg über eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde.

"Zudem bleibt abzuwarten, ob die FCA Bank nur denjenigen, die den Verfahren zumindest mittelbar beigetreten waren, die Bearbeitungsgebühren erstattet oder aus Gleichberechtigungsgründen allen Händler diese erstattet", erläuterte Prof. Vogels. Hierbei sei zu berücksichtigen, dass ein automatischer Anspruch der übrigen Händler nicht bestehe. Vielmehr müssten diese Händler, sofern die FCA Bank nicht erklärt, sämtliche Bearbeitungsgebühren zu erstatten, diese selbst geltend machen. Allerdings käme dann nur eine Geltendmachung der von 2019 bis 2020 gezahlten Gebühren in Betracht, da Ansprüche aus 2017 und 2018 bereits verjährt seien.

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