Wenn ein erhobener Gullydeckel einen tiefergelegten Sportwagen beschädigt, bleibt der Fahrer auf den Kosten für den Schaden sitzen, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz zeigt.
In dem verhandelten Fall setzte ein Ferrari mit nur 12,5 Zentimeter Bodenfreiheit beim Durchfahren einer Gemeindestraße auf einem Gullydeckel auf, wodurch das Fahrzeug beschädigt wurde. Daraufhin verlangte der Besitzer des Ferraris Schadenersatz von der Kommune, da diese versäumt habe, die Gefahrenstelle zu beseitigen oder vor dieser zu warnen.
Eine Zahlung wurde jedoch von der Versicherung der Gemeinde abgelehnt, da sie ein Eigenverschulden aufgrund der Tieferlegung sah. Der Fall landete vor dem OLG, das die Ansicht der Versicherung teilte. Wie das Portal "RA Online" aus dem Urteil berichtet, seien Kommunen zwar verpflichtet, Gefahren zu beheben oder vor diesen zu warnen, allerdings waren in der betreffenden Straße die erhobenen Gullydeckel erkennbar. Entsprechend sah das Gericht ein Mitverschulden des Ferrari-Fahrers, was wiederum eine Haftung der Gemeinde ausschließt.