Neues Kaufrecht in der Praxis - Teil I: Erste Erfahrungen mit den neuen Vorschriften
Die mit dem geänderten Kaufrecht seit 1. Januar zu beachtenden Formalien bringen dem Verkauf im Verbrauchergeschäft großen Aufwand. Ein Blick in den Autohaus-Alltag.
Die Erfahrungen der Händler mit den insbesondere im Verbrauchergeschäft neu zu beachtenden Vorschriften und deren Umsetzung sind in der Kürze der Zeit begreiflicherweise noch nicht so ausgeprägt. Fest steht, dass der bürokratische Aufwand für den einzelnen Fahrzeugverkauf stark gestiegen ist. Ganz überwiegend angekommen ist die mit dem neuen Mangelbegriff verbundene Notwendigkeit, alle mangelrelevanten Besonderheiten eines Fahrzeuges umfänglich mit in den Kaufvertrag aufzunehmen, ferner die Notwendigkeit im Verbrauchergeschäft zusätzlich auf solche Besonderheiten vor Abschluss des Kaufvertrages gesondert hinzuweisen und sich dies aus Nachweisgründen auch unterschriftlich dokumentieren zu lassen.
Die abschreckende Wirkung, die für den Kunden mit diesem Procedere erwarteterweise verbunden ist, lässt sich derzeit in der Praxis offensichtlich erst einmal in den Griff bekommen mit Hinweisen…
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