Nach dem überraschenden Einstieg des chinesischen Geely-Konzerns beim Stuttgarter Autobauer Daimler will die Bundesregierung die Meldevorschriften im Wertpapierhandelsgesetz prüfen. Es gehe vor dem Hintergrund des aktuellen Falles darum, ob die vorhandenen Regeln ausreichen, um ein ausreichendes Maß an Transparenz zu gewährleisten, oder ob weitergehende Vorgaben erforderlich seien. Dies geht aus einem Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums für eine Sitzung des zuständigen Bundestags-Ausschusses am Mittwoch hervor.
Geely-Gründer Li Shufu hatte aus dem Stand 9,7 Prozent der Daimler-Anteile erworben und sich damit zum größten Einzelaktionär des Autokonzerns aufgeschwungen. Medienberichten zufolge soll eine Mischung aus verschiedenen Aktiengeschäften dazu geführt haben, dass die Meldepflichten dabei nicht schon früher griffen. Eine Entscheidung über mögliche Änderungen der Vorschriften bleibe der künftigen Bundesregierung vorbehalten, heißt es in der Vorlage.
Am Dienstag hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gelassen auf den Einstieg des chinesischen Geely-Konzerns reagiert. "Da sind wir jetzt als Politik nicht gefragt", sagte sie in Berlin. Die Kanzlerin verwies darauf, dass die Finanzaufsichtsbehörde Bafin den Fall prüft. Die Bafin untersucht, ob Stimmrechtsveränderungen rechtzeitig gemeldet wurden.
"Wir (sind) offen gegenüber Handelspartnern und sehen jetzt auf den ersten Blick nicht irgendwelche Verstöße", fügte Merkel an. Es gebe schließlich auch kuwaitische Investoren bei Daimler. "Insgesamt geht es eben darum, eine zukunftsfähige Automobilindustrie in Deutschland zu halten." Das sei das Ziel der Bundesregierung und dafür wolle sie auch mit Blick auf Arbeitsplätze die nötigen Rahmenbedingungen schaffen. (dpa)