Die Porsche Holding hat bei ihren diversen Rechtsstreitigkeiten wegen der Übernahmeschlacht um Volkswagen einen Teilerfolg errungen. Das Oberlandesgericht in Stuttgart wies am Donnerstag die Klage von mehreren Hedgefonds ab, die 1,2 Milliarden Euro Schadensersatz von der Holding gefordert hatten. Hintergrund ist Porsches gescheiterter Übernahmeversuch von VW 2009. Die Fonds fühlten sich rückblickend getäuscht und wollen Geld zurück, das sie damals an der Börse verloren hatten.
Nach Ansicht des Gerichts hat Porsche in dem Zusammenhang allerdings keine "grob unrichtigen Auskünfte" gegeben. Die Fonds hatten ihre Klage auf Pressemitteilungen aus dem Jahr 2008 gestützt. Damals hatte die Holding zunächst bestritten, ihren Anteil am VW-Konzern auf 75 Prozent aufstocken zu wollen. Einige Monate später gab sie dann aber bekannt, genau diesen Plan zu verfolgen. Die Kurse schossen in die Höhe. Anleger, die auf sinkende Kurse gewettet hatten, verloren viel Geld. Genau das forderten die Fonds zurück.
Die von ihnen beanstandete Pressemitteilung der Porsche SE sei "allenfalls doppeldeutig gewesen", urteilte nun das Gericht. Ein Schädigungsvorsatz sei nicht feststellbar - ebenso wenig wie ein Kausalzusammenhang zwischen bestimmten Börsengeschäften der Fonds und von Porsche veröffentlichten Informationen.
Die Porsche Holding muss wegen des Übernahmekrimis allerdings noch diverse weitere Streitigkeiten ausfechten, die sich größtenteils um Investorenklagen drehen. Schauplätze sind auch Braunschweig, Hannover und Frankfurt. Außerdem müssen sich Ex-Porsche-Chef Wendelin Wiedeking und der frühere Finanzvorstand Holger Härter demnächst noch in Stuttgart vor Gericht verantworten.
Die Porsche SE, die fast ausschließlich aus einer Beteiligung am Volkswagen-Konzern besteht, sieht sich nach eigenen Anhaben durch das Urteil bestätigt. Sie hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Eine Revision ließt das Gericht am Donnerstag nicht zu, die Fonds können aber noch eine sogenannte Nichtszulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen. (dpa)
Michael Kühn