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Nachbesserungskosten: Grenzwertig

16.02.2015 06:00 Uhr

Der Bundesgerichtshof konkretisiert die Erheblichkeitsschwelle beim Mangelbeseitigungsaufwand.

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Vor gut einem Jahr haben wir an dieser Stelle die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 16.10.2013 zur Unverhältnismäßigkeit der Nachbesserungskosten besprochen. Ausgangspunkt war der Kauf eines Neuwagens, bei dem die elektrischen Außenspiegel nicht zuverlässig funktionierten. Nachdem das Autohaus keinen (erheblichen) Mangel feststellen konnte, hatte es die Nacherfüllung abgelehnt und der Kunde daraufhin auf Ersatzlieferung eines Neufahrzeugs geklagt. Der anschließende Rechtsstreit hatte dann ergeben, dass ein elektronisches Bauteil defekt und das Nacherfüllungsverlangen gerechtfertigt war. Der - erstmals im Prozess - erhobene Einwand des beklagten Autohauses, die Ersatzlieferung würde unverhältnismäßig hohe Kosten im Sinne des § 439 Abs. 3 BGB verursachen, wurde vom Berufungsgericht allein deshalb zurückgewiesen, weil die Nacherfüllung zu Unrecht verweigert worden sei.

Der…

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