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Beschwerde: Gericht entscheidet über Daimler-Betriebsratswahl

08.03.2010 07:05 Uhr
Beschwerde: Gericht entscheidet über Daimler-Betriebsratswahl
Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte am Freitag die Betriebsratswahl gestoppt.
© Foto: Michael Gottschalk/ddp

Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte am Freitag die Wahl gestoppt. Grund: Die Zahl der Betriebsräte wurde nach Auffassung der Richter falsch berechnet. Daimler legte Beschwerde ein, das Gericht enrscheidet am Dienstag.

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Muss die Betriebsratswahl in der Zentrale des Autobauers Daimler abgebrochen werden? Darüber entscheidet das Landesarbeitsgericht in Stuttgart an diesem Dienstag. Der Urnengang in der Unternehmenszentrale in Stuttgart-Untertürkheim war ursprünglich für diesen Mittwoch geplant. Das Arbeitsgericht Stuttgart hatte am Freitag die Wahl jedoch gestoppt. Grund: Die Zahl der Betriebsräte wurde nach Auffassung der Richter falsch berechnet. Daimler legte Beschwerde ein. Sollte dieser stattgegeben werden, könnten die Wahlen doch noch wie geplant über die Bühne gehen. Ein Gerichtssprecher sagte am Montag, der Wahlvorstand sei davon ausgegangen, dass 39 Betriebsratsmitglieder gewählt werden sollen. Nach Ansicht des Arbeitsgerichts sind aber nur 37 Mandate zu vergeben. Durch diesen "schwerwiegenden, offenkundigen und nicht zu berichtigenden Wahlfehler" sei die Wahrscheinlichkeit groß, dass die Wahl angefochten werde. Knackpunkt in dem Streit ist die Zahl der Mitarbeiter in der Daimler-Zentrale. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz sind Angaben des Gerichtssprechers zufolge bei weniger als 12.000 Mitarbeitern 37 Betriebsräte vorgesehen, bei mehr als 12.000 Beschäftigten 39. Daimler: Planungen korrekt Das Gericht hatte am vergangenen Freitag entschieden, der Wahlvorstand hätte mit weniger als 12.000 Mitarbeitern planen müssen, weil der Abbau von Stellen angekündigt worden sei. Daimler argumentiert dagegen, es gehe nicht um Entlassungen, sondern um freiwillige Ausscheidungsvereinbarungen. Deshalb sei die Planung des Wahlvorstandes korrekt. Derzeit arbeiten in der Zentrale Angaben des Unternehmens zufolge mehr als 12.000 Mitarbeiter. Ins Rollen gebracht hatte den Fall die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM). Das Thema, das die CGM vorbrachte, wurde in dem Gerichtsbeschluss jedoch nicht berücksichtigt. Die CGM ist der Meinung, dass der Wahlvorstand einige Führungskräfte zu Unrecht von den Betriebsratswahlen ausgeschlossen und stattdessen den Wahlen zum Sprecherausschuss leitender Führungskräfte zugewiesen hat. (dpa)

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