Mehrere im Abgas-Skandal beschuldigte Volkswagen-Mitarbeiter wollen ihre Entlassung nicht einfach hinnehmen. Drei weitere Kündigungsschutzklagen liegen dem Arbeitsgericht Braunschweig vor. Beide Kläger hätten in der technischen Entwicklung von Volkswagen gearbeitet, einer sei ein freigestellter Ex-VW-Markenvorstand. Dabei handelt es sich um den früheren Entwicklungschef der Marke VW, Heinz-Jakob Neußer. Zudem habe ein Hauptabteilungsleiter geklagt, der im November 2015 von der Arbeit freigestellt worden sei, so das Gericht.
Neußer war 2015 im Zuge des Abgasskandals beurlaubt worden. Er gehört auch zu der Gruppe von VW-Mitarbeitern, die in den USA angeklagt wurden. Neben Neußer will sich Volkswagen auch von weiteren Mitarbeitern trennen, die in die Abgas-Affäre verwickelt sind.
Klagen gegen fristlose beziehungsweise ordentliche Kündigungen
Nach Angaben des Gerichts richten sich die Klagen gegen fristlose beziehungsweise ordentliche Kündigungen, die den Klägern Ende August 2018 zugegangen seien. Die vorsorglichen ordentlichen Kündigungen seien zum 30. September 2019 ausgesprochen worden. Vorgesehen sei je ein Gütetermin mit sich unmittelbar anschließendem Kammertermin.
Der Termin in dem Neußer-Verfahren ist für den 25. Februar 2019 geplant, im anderen Fall ist der 4. März 2019 vorgesehen. Beide Kläger müssten persönlich erscheinen.
Der nach dem Abgas-Skandal eingesetzte US-Aufseher Larry Thompson hatte jüngst fehlende personelle Folgen der Affäre kritisiert. Die Braunschweiger Staatsanwaltschaft hat 39 Beschuldigte im Fall der Software-Manipulationen beim Stickstoffdioxid-Ausstoß im Visier. Die Anklagebehörde ermittelt unter anderem gegen Ex-VW-Konzernchef Martin Winterkorn wegen Betruges sowie wegen möglicher Marktmanipulation. (dpa)