Im Diesel-Skandal hat die Staatsanwaltschaft München II vor Gericht eine Niederlage kassiert. Die Ermittler dürfen Unterlagen, die sie bei einer von VW beauftragten Kanzlei beschlagnahmt haben, zunächst nicht auswerten, entschied das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.
Das Material muss beim Amtsgericht hinterlegt und bis zu einer Entscheidung über Verfassungsbeschwerden von VW, der Kanzlei sowie mehreren Anwälten versiegelt werden - längstens für sechs Monate.
Mitte März hatten Ermittler Räume der Kanzlei Jones Day, die der Autobauer mit einer internen Aufarbeitung des Abgas-Skandals beauftragt hatte, durchsucht. In einem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt versucht die Staatsanwaltschaft herauszufinden, wer an der manipulierten Abgas-Software bei Dieselmotoren beteiligt war.
Dem Beschluss des BVerfG, der am Dienstag erging, liegt eine Folgenabwägung zugrunde: Erginge die Anordnung nicht, könnten die Ermittler das Material auswerten. Dies könnte das Vertrauen zwischen VW und der Kanzlei irreparabel beeinträchtigen. Auch andere Mandanten könnten angesichts der medialen Aufmerksamkeit des Falles ihre Geschäftsgeheimnisse und Daten in Unsicherheit wähnen und Aufträge zurückziehen. Außerdem könnte die Staatsanwaltschaft Informationen erlangen, die VW den Anwälten freiwillig gegeben hatte. Umgekehrt bedeute die Anordnung dagegen nur eine Verzögerung der Ermittlungen.
Ende Mai war VW mit einem ähnlichen Eilantrag in Karlsruhe gescheitert, weil zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle Rechtsschutzmöglichkeiten vor den Fachgerichten ausgeschöpft waren. (dpa)