Werbungskosten: Geburtstagsfeier - steuerliche Berücksichtigung?
Aufwendungen für eine Geburtstagsfeier werden grundsätzlich nicht als Werbungskosten anerkannt - aber es gibt Ausnahmen.
Im Wirtschaftsleben ist es weit verbreitet, dass man Geburtstage und insbesondere runde Geburtstage mit den Mitarbeitern und Kollegen, aber auch mit Geschäftsfreunden feiert. Dabei stellt sich immer wieder die Frage, ob die Ausgaben für die Feier steuerlich zu berücksichtigen sind oder ob sie rein privat veranlasst sind. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) gibt den Steuerpflichtigen dazu Abgrenzungskriterien an die Hand. Und eines vorweg, die Finanzverwaltung hat dieses Urteil im Bundessteuerblatt veröffentlicht, es ist also auf alle offenen Fälle anzuwenden.
Welcher Sachverhalt lag dem BFH vor?
Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung zu Grunde. Der Kläger war angestellter Geschäftsführer einer GmbH. Anlässlich seines runden Geburtstages veranstaltete er eine Geburtstagsfeier, zu der er alle Mitarbeiter der GmbH eingeladen hatte. Die Einladung zu der Feier sprach direkt der…
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