Dass bei der Innovationsprämie bzw. dem Umweltbonus nachjustiert werden muss, hat in den Augen des Zentralverbands des Deutschen Kfz-Gewerbes (ZDK) mehrere Gründe. Einer davon: Viele potentielle E-Auto-Käufer können mittlerweile nicht mehr damit rechnen, ihren Neuwagen bis Ende des Jahres zu erhalten. Lieferzeiten von einem Jahr und mehr sind wegen den aktuellen Verwerfungen auf dem Fahrzeugmarkt keine Seltenheit. Die aktuelle Prämie läuft allerdings nur bis zum 31. Dezember 2022 und kann lediglich im Zusammenhang mit einer Zulassung des Elektroautos in Anspruch genommen werden.
Kaum Planungssicherheit und lange Lieferzeiten
Für die potenziellen E-Auto-Käufer macht es das nahezu unmöglich, mit dem Umweltbonus zu planen, und viele Interessenten entschieden sich schließlich doch wieder für einen Verbrenner, wie der ZDK anhand einer Blitzumfrage bei mehr als 500 teilnehmenden Autohäusern deutlich macht: Bei den Kunden besteht demnach zwar ein grundsätzliches Interesse gegenüber Elektroautos (29 Prozent), aufgrund der unsicheren Lieferzeiten beziehungsweise der ungewissen Ausgestaltung der Förderung ab 2023 entschieden sich letztlich jedoch mehr als die Hälfte der Interessenten gegen den Kauf eines Elektroautos.
Um das Problem der mangelnden Planbarkeit zu umgehen, schlägt Christoph Stricker, Referent in der ZDK-Abteilung Betriebs-, Volkswirtschaft und Fabrikate, daher vor, den Antrag bereits 15 Tage nach der Bestellung des Elektroautos stellen, um sich somit die aktuelle Förderhöhe sichern zu können. Damit ließe sich zuverlässig planen, ob man noch in den Genuss der bis Jahresende laufenden Förderung komme. Die 15-Tage-Frist sei nicht zufällig gewählt, denn damit umgehe man zugleich das Problem, dass Kunden vom Kaufvertrag zurücktreten könnten, so Stricker. Dieser Punkt müsse jedoch sofort umgesetzt werden, denn die Kunden bräuchten heute die Sicherheit.
Ein positiver Nebeneffekt der Berücksichtigung des Bestelldatums im Antragsprozess habe zudem den Vorteil, dass der Bundesanteil nach der Zulassung des Fahrzeuges schneller ausgezahlt werden könne, was insbesondere den Kunden zu Gute kommen würde, die eine Zwischenfinanzierung finanziell überfordern würde. Auf der anderen Seite wäre der Fördermittelgeber damit in der Lage, auf Basis des bekannten Bestellverlaufs eine Budgetierung vornehmen zu können.
Probleme auch auf dem Gebrauchtmarkt
Auch das 2020 auf den Weg gebrachte DAT-Gutachten als Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs, das dem BAFA bei der Zahlung des Bundesanteils des Umweltbonus für junge gebrauchte Elektroautos unterstützen sollte, hat in der Praxis Planungslücken offenbart. So gibt es beispielsweise bei der Berechnung des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs und der Frage, wie in diesem Zusammenhang mit beweglicher Sonderausstattung verfahren werden soll, Unterschiede. Zudem kann ein solches Gutachten erst nach dem Kauf beziehungsweise der Zweitzulassung des Fahrzeugs, erstellt werden.
Ein solcher, im Nachhinein festgesetzter Listenpreis mache eine Kalkulation für den Händler jedoch schwierig, im schlimmsten Fall werde die Förderung "wegen ein paar Euro zu viel nicht gewährt", erklärte ZDK-Referent Marcus Weller. Ein weiterer Kritikpunkt: Der Handel muss dem Kunden, neben dem Herstelleranteil noch 20 Prozent auf den ermittelten Listenpreis als Nachlass einräumen. Somit wird ein Gebrauchtwagengeschäft für den Handel wirtschaftlich unrentabel. Hinzu kommt die Komplexität bei der Antragstellung.
Viele Händler lassen daher die Finger von elektrischen Gebrauchtwagen, stattdessen floriert der Handel ins Ausland. Dort ist die Nachfrage hoch und es werden für gebrauchte deutsche Stromer teils Preise auf Neuwagen-Niveau gezahlt, wie das Beispiel Dänemark zeigt. Die Forderung des ZDK lautet daher: "Die Förderung sollte an Haltedauer gebunden sein." Eine pauschale Verlängerung der Mindesthaltedauer sei zwar möglich, so Weller, habe aber den Nachteil, "dass die Fahrzeuge auch nach zwölf bis 24 Monaten für das Ausland noch sehr attraktiv sein können". Ein weiterer Nachteil dieser pauschalen Verlängerung: Vorführfahrzeuge, die nach drei bis sechs Monaten ausgetauscht werden, dürften bis zum Ablauf der Mindesthaltedauer nicht an den Endkunden verkauft werden, um eine Rückzahlung des Umweltbonus zu vermeiden.
Deshalb hat man sich auf Seiten des ZDK ein Staffelmodell überlegt, bei dem im Falle eines Verkaufs des Elektroautos ins Ausland innerhalb des ersten Jahres der volle Förderbetrag zurückgezahlt werden müsste, während es in den darauffolgenden drei Jahren immer kleinere Beträge werden, die im Falle einer Veräußerung zurückgezahlt werden müssten.
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