Die Abgasmanipulationen bei Volkswagen rufen jetzt auch Massenabmahner auf den Plan. Nach Informationen des VW- und Audi-Partnerverbands (VAPV) erhalten Vertragshändler des Konzerns seit kurzem unliebsame Post von einem Juristen aus Spaichingen. Der Rechtsanwalt Oliver Hirt, der nach eigenen Angaben Automobile Qunaj aus Tuttlingen vertritt, beanstandet Internet-Werbeanzeigen für VW-Diesel mit dem Skandalmotor EA 189. Seine Begründung: In den Inseraten wird nicht über die bestehende Abgasproblematik und einen möglichen Rückruf aufgeklärt.
Laut der Zentralvereinigung des Kraftfahrzeuggewerbes zur Aufrechterhaltung lauteren Wettbewerbs (ZLW) sind bislang mehr als 80 identisch formulierte Abmahnungen aufgetaucht. Betroffen seien ausschließlich fabrikatsgebundene Betriebe. Die gute Nachricht für die Händler: Volkswagen übernimmt zentral die Rechtsvertretung gegenüber dem Abmahnanwalt.
Auch wenn die Schreiben sehr allgemein gehalten seien, "ist die rechtliche Argumentation von der Sache her nicht gänzlich von der Hand zu weisen", heißt es in einer VAPV-Mitteilung vom Mittwoch. Der Verband empfehle deshalb seinen Mitgliedern, in den Werbeaussagen vorsorglich den Hinweis "Das angebotene Dieselfahrzeug kann von einer VW-Rückrufaktion betroffen sein" aufzunehmen.
Laut ZLW geht Hirt gegen Händler vor, die gebrauchte Dieselfahrzeuge der Marke Volkswagen insbesondere auf der Internetbörse Autoscout.de bewerben. Der Anwalt kritisiere dabei den fehlenden Zusatz, dass die Wagen "von den Stickoxid-Wert-Manipulationen betroffen sind, weshalb an diesen Fahrzeugen entweder Software-Updates oder umfangreiche technische Eingriffe in den Vertragswerkstätten noch vorgenommen werden müssen, wobei Zeitpunkt, Umfang und technische Auswirkungen dieser Maßnahmen noch unklar und umstritten sind".
Hirt sieht darin eine Irreführung bzw. eine Irreführung durch Unterlassen, weil "das Verschweigen geeignet ist, einen Verbraucher zu einer Kaufentscheidung zu veranlassen, von der er bei Kenntnis abgesehen oder er zumindest von weiteren Zugeständnissen abhängig gemacht hätte (erweiterte Garantie, verminderter Kaufpreis, etc.)". Zudem sei fraglich, ob die angekündigten Reparaturen überhaupt geeignet seien, die vorgeschriebenen NOx-Werte zu erreichen.
Keine Unterlassungserklärung abgeben
Ob die Abmahnung berechtigt ist, könne noch nicht beurteilt werden, so der ZLW, der in engem Austausch mit dem Händlerverband und dem Hersteller steht. "Es drängt sich der Verdacht nach einer missbräuchlichen Abmahnung auf." Diese Meinung teilt auch der Präsident des bayerischen Kfz-Gewerbes, Klaus Dieter Breitschwert, der am Mittwoch ebenfalls über die Fälle informierte: "Wir zweifeln die Rechtmäßigkeit an." Er verwies auf die in kurzer Zeit aufgelaufene Menge der Abmahnungen, die allgemeine Formulierung, die fehlende Individualisierung auf den Betrieb sowie den fehlenden Hinweis auf ein konkretes Fahrzeug.
Einig sind sich VAPV, ZLW, VW und der Landesverband darin, dass betroffene Betriebe nicht vorschnell handeln sollten. Insbesondere sollten sie keine Unterlassungserklärung abgeben oder die geforderten Anwaltsgebühren von mehr als 800 Euro begleichen. (rp)
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