Die Auto Schüchl GmbH hat sich erfolgreich gegen eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Tittus & Schlosser zur Wehr gesetzt. In einer mündlichen Verhandlung wies das Landgericht Ingolstadt am 9. Februar den Antrag auf eine einstweilige Verfügung ab. Die schriftliche Urteilsverkündung steht noch aus. Die Anwaltskanzlei Tittus & Schlosser hatte Anfang des Jahres im Auftrag der Firma Euroauto Neu-Ulm mehreren Autohäusern mit einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro gedroht, falls sie Mietwagenrückläufer in Inseraten weiter als Jahreswagen anbieten, ohne darauf hinzuweisen, dass diese bereits als Mietwagen gelaufen sind. Die Anwälte hatten darin eine "Irreführung" und damit einen Verstoß gegen das "Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" (UWG) gesehen. Thomas Schüchl, Inhaber des abgemahnten Autohauses, sieht sich bestätigt: "Ich kann allen betroffenen Händlern nur raten, die Abmahnung nicht zu unterschreiben bzw. gegen die einstweilige Verfügung unverzüglich Einspruch einzulegen. Die Chancen für uns betroffene Händler stehen gut, wie man am Urteil des Landgerichts Ingolstadt sieht." Im Nachgang zur AUTOHAUS Online-Berichterstattung vom 22. Januar hatten sich weitere 26 Händler bei Schüchl gemeldet. Sein Rechtsanwalt Helmut Eikam weiß bisher von knapp 50 abgemahnten Autohäusern. Unter Tel. 08252/9098-12 bietet Schüchl weiterhin allen Betroffenen Rat an. Sollte die Kanzlei Tittus & Schlosser Berufung einlegen, will der Händler "bis zum zuständigen obersten Bundesgericht" kämpfen. Sachfrage juristisch weiter ungeklärt Nicht unerheblich ist, dass das Landgericht Ingolstadt in der Sache selbst nicht abschließend entschieden hat. Den Antrag auf einstweilige Verfügung wiesen die Richter aus formalen Gründen ab. Mehrere Indizien hätten auf eine missbräuchliche Abmahnung hingedeutet, hieß es. Eikam bestätigte gegenüber diesem Dienst, dass in gleichen oder ähnlichen Fällen Gerichte auch andere Urteile gefällt haben. Eine einheitliche Rechtsauffassung besteht bisher nicht. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) rät betroffenen Händlern, sich bei allen Anwaltsabmahnungen mit der örtlichen Innung, dem Landesverband oder dem Fabrikatsverband in Verbindung zu setzen. Auch Industrie- und Handelskammern beschäftigten Juristen, an die sich Autohäuser wenden könnten. (se)
Mietwagenrückläufer: Abmahnverein unterliegt vor Gericht
Im Falle der abgemahnten Inserate zu Mietwagenrückläufern hat das Landgericht Ingolstadt am 9. Februar einen Antrag auf einstweilige Verfügung abgewiesen. Die schriftliche Urteilsverkündung steht noch aus.
RA Steffen Kohl, Lübeck
Dieter M. Hölzel
Heinz Kretschmer
RA Olaf Ramm, Leipzig
K.Friedrichsen
Hermann Neschen