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Kundenwerbung: Welche Form ist erlaubt?

20.10.2014 00:00 Uhr

Drohende Abmahnungen: Unternehmer sollten genau beachten, welche Grundregeln es bei der Kontaktaufnahme gibt.

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Werbung ist für den betrieblichen Erfolg wichtig. Insbesondere die individuelle Erreichbarkeit der eigenen Kundschaft und potenzieller Neuinteressenten ist ein wichtiges Standbein des Verkaufs. Egal, ob es sich um einen Hinweis auf Aktionstage, um die Einladung zu einer Sonderveranstaltung oder um Saisonangebote für Winterräder handelt. Zahlreiche Verbotsvorschriften und drohende Abmahnungen erschweren jedoch die Kontaktaufnahme. Ohne Anspruch auf abschließende Vollständigkeit sollen deshalb nachfolgend die Grundregeln dargestellt werden, welche Formen der Kontaktaufnahme unter welchen Voraussetzungen erlaubt und welche verboten sind.

Telefonwerbung

Anrufe sind grundsätzlich nur zulässig, wenn der Angerufene zuvor sein Einverständnis mit telefonischer Werbung erklärt hat und keine Unterdrückung der Rufnummer erfolgt.

Bei Verbrauchern muss die Einwilligung ausdrücklich und im Zusammenhang…

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