Von Online-Redakteur Thomas Maier
Die Aussichten auf Erfolg sind eher gering – das räumt Thomas Koch ein. Trotzdem reichte der Chef der Berliner Koch Automobile AG am 11. Januar 2021 Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht gegen die seit 16. Dezember geltende Schließung des stationären Fahrzeugverkaufs in seinen Autohäusern ein.
Der Kfz-Unternehmer fühlt sich aufgrund der wirtschaftlichen Corona-Belastungen wegen ausbleibender Umsätze in seiner Existenz bedroht. Bereits der erste Lockdown im Frühjahr 2020 hatte trotz Kurzarbeit zum Verlust von mehr als 20 Arbeitsplätzen geführt. "Gleichbehandlung gilt ja nicht im Föderalismus", sagt Koch im Gespräch mit AUTOHAUS und blickt dabei auf das Land Thüringen, wo die Autohäuser im zweiten Lockdown geöffnet bleiben dürfen.
Im Vergleich zum Lebensmitteleinzelhandel betreten laut Koch erheblich weniger Kunden ein Autohaus als einen Supermarkt. Er schätzt, dass im Laufe eines Tages zwischen 30 und 40 Personen einen Showroom aufsuchen. "Damit tragen Autohäuser mit ihren vergleichsweise großen Verkaufsflächen und der geringen Zahl anwesender Kunden nicht zum Infektionsgeschehen bei", ist sich Koch sicher.
"Mich wundert, dass nicht viele mehr Unternehmen und Verbände klagen, sondern die Situation als gegeben hinnehmen", ärgert sich Koch. Für eine positive Entscheidung bedürfe es eines mutigen Richters – aber damit rechnet der Unternehmer eigentlich nicht.
Die Gründe, warum Koch den Rechtsweg eingeschlagen hat, beschreibt er folgendermaßen: "Erst einmal bin ich anderer Meinung, wie die Pandemie eingedämmt werden kann. Außerdem trage ich die Verantwortung für meine Mitarbeiter, die teilweise in Kurzarbeit sind." Darüber hinaus sieht der Händler die Klage zukunftsorientiert: "Man muss diesen Schritt gehen, um künftig eventuell Schadenersatzansprüche geltend machen zu können."
Ungewisse Zeitschiene
Der Geschäftsführer beziffert momentan 40 Prozent weniger Verkäufe und einen geringeren Serviceanteil in Höhe von 20 Prozent. "Das Problem ist und bleibt die ungewisse Zeitschiene." Keiner könne vorhersagen, wann angesichts der aktuellen Coronavirus-Mutationen mit Lockerungen zu rechnen sei.
Rückblickend auf das vergangene Jahr spekuliert Koch damit, dass der Service sich wieder erhole. "Die Auslastung dieses Bereichs ist zu Jahresbeginn meistens aufgrund von Inventuren und Feiertagen etwas niedriger, hier sehe ich keine Gefahr. Ganz anders stellt sich meiner Meinung der Verkauf dar. Diesen sehe ich durchaus gefährdet."
"Kunden, die einen Servicetermin haben, dürfen zu uns ins Autohaus kommen. Aber Interessenten für einen Neuwagen dürfen den Betrieb nicht betreten. Das ist Blödsinn", betont Koch. "Es muss nicht jeder pleitegehen, nur weil der Nachbar pleitegeht." Wie es grundsätzlich für den deutschen Automobilhandel weitergeht, könne derzeit niemand momentan vorhersehen. "Valide Vorhersagen sind im Augenblick nicht möglich".
Immerhin: Der Dauerärger rund um die langen Wartezeiten bei der Kfz-Zulassung in Berlin ist vorerst verraucht. Im Gegensatz zum Jahresende habe sich die Situation doch sehr entspannt, so Koch auf Nachfrage. Der Unternehmer gehörte zu den neun Autohändlern aus der Bundeshauptstadt, die Mitte 2020 ihren Unmut in einem offenen Brief an den Regierenden Bürgermeister Michael Müller Luft gemacht hatten (wir berichteten).
Koch Automobile zählt zu den größten Mazda-Händlern Deutschlands. Neben der Hauptmarke werden an zehn Standorten in Berlin und Brandenburg auch Neu- und Gebrauchtwagen der Fabrikate Volvo, Skoda, Citroën, Seat, Cupra, VW und LEVC vertrieben. (tm)
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