Finanzverwaltung: Umsatzbesteuerung von Reisen und Events
Auf Grund überarbeiteter Definitionen werden auch Leistungen der Sonderregelung zur Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen unterworfen, die nicht unbedingt sofort als solche erkennbar sind.
Die Finanzverwaltung hat aktuell ihre gesamten Ausführungshinweise hinsichtlich der Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen überarbeitet. Auf Grund der dort getroffenen Definition von Reiseleistungen werden auch Leistungen der Sonderregelung zur Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen unterworfen, die nicht unbedingt sofort als solche erkennbar sind. Dies kann unter Umständen z. B. sogenannte Eventpakete oder Erlebnisfahrten betreffen. Werden Reiseleistungen in Folge der fehlerhaften Erkennung falsch abgerechnet, besteht ein umsatzsteuerliches Risiko.
Reiseleistungen werden umsatzsteuerlich gemäß § 25 UStG nur mit ihrer (positiven) Marge zwischen Verkaufs- und Einkaufspreisen sogenannter Reisevorleistungen der Umsatzbesteuerung unterworfen. Die Marge ist dabei als Bruttomarge zu verstehen. Die Marge ist grundsätzlich für jeden einzelnen Reiseteilnehmer zu ermitteln. Negative Einzelmargen…
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