Fahrzeugvermittlung: Trau, schau, wem!
Vorsicht vor allzu günstigen Geschäftsmodellen - am Beispiel der Automobile Chartered Group GmbH!
Man sollte niemandem allzu leichtfertig Vertrauen schenken. Dieser Grundsatz gilt insbesondere für Versprechungen, die sich weit jenseits von allem Üblichen bewegen. Mit einem allzu günstigen und jenseits des Üblichen angepriesenen Geschäftsmodell sammelte die Automobile Chartered Group GmbH eine erhebliche Anzahl von Kunden, die nach deren Modell einer versprochenen Refinanzierung von diversen Autohäusern bankfinanziert Neufahrzeuge erwarben und sich nach Insolvenz der Automobile Chartered Group GmbH mit den Finanzierungsraten in voller Höhe konfrontiert sahen und auch weiterhin sehen.
Der Fall
Ende 2017 kam auf ein markengebundenes Autohaus - die später Beklagte - eine bis dahin nicht bekannte Automobile Chartered Group GmbH zu. Diese fragte an, ob an einer Vermittlung von Neufahrzeugkäufern durch die Automobile Chartered Group GmbH gegen Provision Interesse bestünde. Es würde sich bei…
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