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Finanzverwaltung: Steuerliches zur Betriebsveranstaltung

04.06.2018 06:00 Uhr
Finanzverwaltung: Steuerliches zur Betriebsveranstaltung

Kurz vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft ist es an der Zeit, auf die steuerlichen Fallstricke in Bezug auf Betriebsveranstaltungen näher einzugehen.

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Kurz vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft machen sich viele Unternehmer Gedanken, ob und wie sie eine Betriebsveranstaltung im Rahmen eines Fußballspiels ausrichten sollen. Daher ist es an der Zeit, auf die steuerlichen Fallstricke in Bezug auf Betriebsveranstaltungen näher einzugehen. Grundsätzlich gelten folgende Regelungen für Betriebsveranstaltungen:

- 110 Euro Brutto-Freibetrag pro Arbeitnehmer

- alle Aufwendungen müssen mit einbezogen werden, egal ob individual zurechenbare Aufwendungen, wie Getränke und Speisen oder Kosten, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten für den äußeren Rahmen aufwendet, wie Raummiete, Musikkapelle, etc.

- Zuwendungen des Arbeitgebers an Ehegatten, Angehörige des Arbeitnehmers sind diesem zuzurechnen

- Zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr steuerlich begünstigt So weit so gut, aber wie so oft steckt der Teufel im Detail!

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