Finanzverwaltung: Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer
Die Finanzverwaltung hat die letzten für den Steuerpflichtigen positiven Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) in das neue BMF-Schreiben übernommen.
Es ist gang und gäbe, dass Arbeitnehmern betriebliche Kraftfahrzeuge, sog. Firmenwagen, überlassen werden. Die steuerliche Behandlung ist ein Dauerstreitthema mit der Finanzverwaltung. Gerade erst hat das Finanzministerium hierzu ein Schreiben erlassen, welches zahlreiche Einzelregelungen zusammenfassen und die geltende Rechtslage darstellen soll. Nachfolgend wird auf die wesentlichen Regelungen für die Überlassung von Firmenwagen an Arbeitnehmer eingegangen.
Für die steuerliche Behandlung ist es von entscheidender Bedeutung, ob der Firmenwagen nur für berufliche Fahrten oder auch für private Fahrten genutzt werden darf. Es ergeben sich keine besonderen (lohn-)steuerlichen Konsequenzen, wenn die private Nutzung des Firmenwagens im Arbeitsvertrag gänzlich ausgeschlossen ist. Denn der Arbeitnehmer hat insoweit keinen privaten Nutzungsvorteil. Sofern aber dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber…
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