Gebrauchtwagenverkauf: " ... soweit gesetzlich zulässig ... "
Der BGH zu Ausschlussklausel in Gebrauchtwagen-AGB: Die bloße Bezugnahme auf das Gesetz ist unzureichend.
Seit Einführung des (nicht mehr ganz so) neuen Schuldrechts vor inzwischen mehr als 13 Jahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) in vielfachen Urteilen über die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entschieden, wie sie in der Kfz-Branche standardmäßig verwendet werden. Gegenstand der höchstrichterlichen Überprüfung waren neben den Garantiebedingungen der Fahrzeughersteller insbesondere Neuwagen-AGB und Gebrauchtwagen-AGB. Ein Zentralthema in Gebrauchtwagen-AGB ist naturgemäß der Ausschluss bzw. die Begrenzung der Sachmängelhaftung. Der BGH hat mit Urteil vom 04.02.2015 (Aktenzeichen VIII ZR 26/14) über die häufig anzutreffende Ausschlussklausel "... soweit gesetzlich zulässig..." befunden, deren Wirksamkeit bisher kontrovers diskutiert wurde.
Der Fall
Ein Käufer erwarb im Jahr 2007 einen gebrauchten Mercedes-Benz ML 55 AMG mit einem Kilometerstand von 59.000 km zum Preis…
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