Kfz-Leasing: Steuerliche Tücken eines Leasingvertrags
Einem "Steuersparmodell" (hohe Leasingraten/niedriger Restwert/am Laufzeitende privat kaufen) schiebt der BFH nun einen Riegel vor.
Der Bundesfinanzhof schiebt der folgenden Gestaltungsmöglichkeit bei Leasingverträgen einen Riegel vor: In der Praxis gibt es Leasingverträge, bei denen Leasingnehmer und Leasinggeber die monatlichen Leasingraten sehr hoch kalkuliert haben und dafür letztendlich der Leasingnehmer das Fahrzeug selbst zu dem niedrigen Restwert verwerten konnte. Der Leasingnehmer hatte einerseits den Vorteil, durch die hohen Leasingraten hohe Betriebsausgaben zu haben, und andererseits konnte er das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit zu einem geringen Restwert selbst "privat" kaufen oder diesen günstigen Erwerb Verwandten oder Fremden ermöglichen. Für den Leasinggeber rechnete sich dieses Modell, da sich das Fahrzeug durch die überhöhten Leasingraten und die Zahlung des Restwertes amortisierte. Zudem hatte der Leasinggeber die Hoffnung, dass ein neuer Leasingvertrag abgeschlossen wird, nicht zuletzt, weil…
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