Elektronische Steuererklärung: Die diebische Elster
Der Fiskus fordert zwar eine elektronische Steuererklärung, stellt aber dafür bis heute keine geeignete Plattform/Software zur Verfügung.
Warum wir nochmals auf dieses Thema zurückkommen, liegt an der Unverfrorenheit des deutschen Fiskus, von allen Bürgern mit Gewinneinkünften angeblich nur noch die Abgabe einer elektronischen Steuererklärung zu akzeptieren. Der Fiskus ist bis heute die vollständige Software für eine elektronische Steuererklärung schuldig geblieben. Und auch die von ihm geforderte Taxonomie für eine E-Bilanz entbehrt bis heute jeglicher Rechtsgrundlage. Gegen etwaige Mahnungen, Zwangsgelder und anderen Maßnahmen der Finanzverwaltung sollte man sich daher jedenfalls zur Wehr setzen.
"ElsterFormular"
Für die elektronische Steuererklärung - kurz Elster - bietet der Fiskus zwei Varianten an: Zum einen ist dies "ElsterFormular" und zum anderen "ElsterOnline" mit zwei völlig unterschiedlichen Vorgehensweisen. Bei ElsterFormular muss man sich das entsprechende Programm auf seinen Rechner herunterladen, kann dort…
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