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Praxisrelevant: Standgeld: Parkgebühr im Autohaus?

22.09.2014 00:00 Uhr
Praxisrelevant: Standgeld: Parkgebühr im Autohaus?

Bei der Frage, ob und wann ein Autohaus Standgeld für Kundenfahrzeuge verlangen kann, gibt es differenzierte Antworten.

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Ein Autohaus ist keine Fahrzeugaufbewahrungsanstalt; ein Autohaus verdient sein Geld damit, dass Fahrzeuge verkauft, repariert und gewartet werden. Die Betriebsflächen werden benötigt, um dem eigentlichen Betriebszweck nachzukommen. Deshalb ist es immer wieder ein Ärgernis, wenn Fahrzeuge nicht termingerecht abgeholt werden oder ungefragt auf dem Betriebsgelände abgestellt werden. Jeder Parkplatzvermieter kann für die Inanspruchnahme seines Betriebsgeländes eine Bezahlung verlangen. Weshalb sollte dies nicht auch in bestimmten Fallkonstellationen für ein Autohaus gelten? Es stellt sich hier die praxisrelevante Frage nach dem sogenannten "Standgeld". Nach wie vor ist das Standgeld in seiner rechtlichen Konstruktion umstritten. Es gibt Fallgestaltungen, bei denen Gerichte durchaus unterschiedlicher Meinung sind. Nachfolgend einige Urteile, die zu Gunsten von Standgeld entschieden haben:

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