Bei der Hauptuntersuchung wird eine neue Mangelkategorie eingeführt. Zwischen dem erheblichen Mangel und der Verkehrsunsicherheit platziert sich ab dem 20. Mai der "Gefährliche Mangel". Gemeint sind laut der Prüforganisation Dekra Mängel, die zwar eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen, aber keine unmittelbare Untersagung des Betriebs nötig machen.
Die Fahrt zur nächsten Werkstatt oder nach Hause ist also weiterhin möglich. Bei als verkehrsunsicher eingeschätzten Fahrzeugen wird hingegen sofort die Prüfplakette entfernt und die zuständige Behörde unterrichtet. Eine Weiterfahrt ist nicht möglich. Eine neue HU-Plakette gibt es für Autos mit gefährlichen Mängeln genauso wenig wie für Fahrzeuge mit der nächstniedrigeren Einstufung "Erhebliche Mängel". Bestanden ist die Prüfung hingegen weiterhin, wenn gar keine oder nur geringe Mängel vorliegen.
Hintergrund der Einführung der neuen Mangelkategorie ist die Harmonisierung der technischen Untersuchungen in Europa. Die Umsetzung einer einschlägigen EU-Richtlinie führt auch zu weiteren leichten Änderungen im Mängelkatalog von Dekra, TÜV und Co. In der Regel handelt es sich dabei um Präzisierungen. (SP-X)