Steuerrecht: Neue steuerliche Gesetzesvorhaben
Das Besteuerungsverfahren soll effizienter und wirtschaftlicher werden. Die E-Mobilität soll steuerlich differenziert gefördert werden.
Wie wir an dieser Stelle schon mehrfach thematisiert haben, hat das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben, bis zum 30.06.2016 das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz zu reformieren, da es die bisherigen Regelungen zur steuerlichen Begünstigung von Betriebsvermögen für verfassungswidrig hält. Bis heute, den 27. Mai 2016, liegt noch kein Gesetzesentwurf vor, daher bleibt abzuwarten, ob überhaupt eine Neuregelung zum 30. Juni 2016 kommt.
In zwei anderen steuerlichen Projekten ist der Gesetzgeber hingegen schon deutlich weiter. So hat der Bundestag am 12.05.2016 dem Gesetzesentwurf zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens zugestimmt. Darüber hinaus hat die Bundesregierung am 18.05.2016 den Regierungsentwurf zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität beschlossen.
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Zwar muss der Bundesrat noch dem vom Bundestag…
Mehr Infos finden Sie hier!