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Neue Regeln für Kfz-Garantien: Finanzministerium gewährt Aufschub

21.06.2021 13:52 Uhr | Lesezeit: 4 min
Garantiezusagen sollen künftig versicherungs- und umsatzsteuerrechtlich anders behandelt werden.
© Foto: Kautz15 / Fotolia

Händler die ihren Kunden beim Autokauf eine Garantiezusage geben, sollen steuerrechtlich künftig wie Versicherer behandelt werden. Nach eindringlicher Kritik aus der Branche sollen die neuen Regeln nun erst ab kommendem Jahr gelten.

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Autohändler können ihren Kunden vorerst weiterhin Gebrauchtwagen-Garantien geben, ohne vom Finanzamt wie ein Versicherer behandelt zu werden. Das teilte der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) heute mit. Laut Verband hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Umsetzungsfrist für die neuen Regeln zur umsatzsteuerlichen und versicherungsteuerlichen Behandlung von Kfz-Garantien offiziell von 30. Juni auf den 31. Dezember 2021 verschoben.

Durch die neue Rechtsauffassung der Finanzverwaltung sollen Garantien künftig grundsätzlich anders behandelt werden. Ein Händler, der seinem Kunden eine Garantiezusage erteilt, wird dabei künftig steuerrechtlich gesehen zum Versicherer. Die Folge: Der Händler müsste sich nach derzeitigem Stand beim Bundeszentralamt für Steuern registrieren lassen, monatlich Versicherungssteuer anmelden und abführen, besonderen Aufzeichnungspflichten nachkommen und separate Rechnungen für die Garantiezusagen erteilen.

Brandbrief mit Wirkung

Weil das für die Branche mit beträchtlichem Aufwand verbunden ist und die entsprechende Anordnung des BMF erst im Mai ohne Vorwarnung an die Finanzbehörden der Bundesländer ergangen ist, hatte sich der ZDK in einem Brandbrief an Finanzminister Olaf Scholz gewandt. Darin warnten die Branchenvertreter vor einem "Bürokratiemonster" das auf den Handel zukomme. Auch Garantieanbieter wie CarGarantie hatten sich beim BMF mit Verweis auf die Tragweite der Änderungen für eine längere Übergangsfrist stark gemacht – mit Erfolg wie sich nun zeigt. "Mit der Fristverschiebung haben wir einen ersten notwendigen Zwischenschritt erreicht. Unser Ziel ist es nun, das BMF dazu zu bewegen, seine Rechtsansicht zu überdenken und seine Vorgabe zu überarbeiten", erklärte ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn.

Ein besonderes Auge hat der ZDK in diesem Zusammenhang auf die Regelung, wonach entgeltliche Garantiezusagen als umsatzsteuerfreie Versicherungsumsätze gelten sollen. Dadurch besteht kein Vorsteuerabzugsrecht mehr für Aufwendungen zur Erfüllung der eigenen Garantieverpflichtungen. Dies betrifft insbesondere die Ersatzteile, welche für Reparaturen im Rahmen von Garantiearbeiten für zukünftig abgeschlossene Garantien anfallen. Durch den höheren Anteil umsatzsteuerfreier Umsätze dürfte sich zudem der Anteil an nicht abzugsfähiger Vorsteuer aus den Gemeinkosten erhöhen. Der ZDK befürchtet, dass der Autohandel dadurch wirtschaftlich künftig deutlich schlechter gestellt wird.

Finanzministerium schießt nach Ansicht des ZDK übers Ziel hinaus

Eine Überarbeitung der geplanten Regelung ist nach Ansicht des ZDK zudem auch deshalb nötig, weil die Vorgaben des Bundesfinanzministeriums deutlich über die Anpassungen hinausgingen, die der Bundesfinanzgerichtshof (BFH) in einem Urteil 2018 gefordert hatte. Mit diesem hatte das BMF den die neuen Regeln begründet. Aus Sicht des ZDK sei dieses aber "gerade nicht dazu geeignet" Garantiezusagen der Versicherungssteuer zu unterwerfen. Die Zeit bis zum Jahresende will der ZDK nun nutzen, um beim BMF für seine Rechtsauffassung zu werben.

Auch die Steuerexperten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rath, Anders, Dr. Wanner und Partner mbB sehen durch die Anordnung des BMF zahlreiche Probleme auf die Branche zukommen. RAW-Rechtsanwalt und Steuerberater Maximilian Appelt widmet sich der Anordnung und all ihren Folgen daher ausführlich in AUTOHAUS-Ausgabe 11. Abonnenten finden den Artikel zusätzlich auch online auf AUTOHAUS next.

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