Die Anordnung des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur umsatzsteuerlichen und versicherungsteuerlichen Behandlung von Kfz-Garantien sorgt in der Branche weiter für Aufsehen. Dieser zufolge sollen Garantiezusagen von Autohändlern gegenüber Fahrzeugkäufern ab 1. Juli 2021 versicherungs- und umsatzsteuerrechtlich grundlegend anders behandelt werden als bisher. Heißt konkret: Erteilt ein Händler seinem Kunden eine Garantiezusage, würde er durch die neue Rechtsauffassung steuerrechtlich gesehen zum Versicherer.
Nachdem sich der ZDK bereits Ende Mai in einem Brandbrief an Finanzminister Olaf Scholz gewandt hatte (wir berichteten), warnen nun auch Garantieanbieter öffentlich vor den Konsequenzen. Sascha Schüren, General Manager Deutschland bei CarGarantie etwa erklärte: "Auch CarGarantie sieht weitreichende Konsequenzen des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. Mai 2021 für den Kfz-Handel bei der Vergabe von entgeltlichen Garantiezusagen, sowie zusätzlich die in diesem Zusammenhang entstehende Komplexität und Unsicherheit bei der Bewertung des Entgeltbegriffs."
Versicherungssteuernummer nötig
Würden Autohändler bei der entgeltlichen Garantievergabe wie Versicherer behandelt, müssten sie eine Versicherungssteuernummer beantragen, monatlich Versicherungssteuer anmelden und abführen sowie etliche Umstellungen im Bereich der Schadensabwicklung und bei Unternehmensprozessen vornehmen. Vor allem vor dem Hintergrund der sehr kurzen Umsetzungsfrist bis 1. Juli wären die Umstellungen für viele Betriebe aktuell nur sehr schwer vorzunehmen, warnte Schüren – zumal die Betriebe durch den langen Corona-Lockdown aktuell genügend andere Herausforderungen zu bewältigen hätten.
Gemeinsam mit verschiedenen Fachverbänden habe CarGarantie sich bereits für eine Fristverlängerung eingesetzt, um den Betrieben mehr Zeit zur Vorbereitung und Umsetzung der Anordnung zu verschaffen. Zusätzlich versprach Schüren, auf das Bundesfinanzministerium zuzugehen, um sich dafür einzusetzen, dass die Auswirkungen auf den Handel minimiert würden. Zudem arbeite man bereits an alternativen Lösungen, durch die der Handel auch weiterhin ohne rechtliche Unsicherheiten und weitreichende Konsequenzen Garantien einsetzen könne.
Auch die Steuerexperten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rath, Anders, Dr. Wanner und Partner mbB sehen durch die Anordnung des BMF zahlreiche Probleme auf die Branche zukommen. RAW-Rechtsanwalt und Steuerberater Maximilian Appelt widmet sich der Anordnung und all ihren Folgen daher ausführlich in AUTOHAUS-Ausgabe 11. Abonnenten finden den Artikel zusätzlich auch online auf AUTOHAUS next.