(Kfz-)Garantien: Umsatz- und versicherungssteuerliche Neuerungen
Bei der Behandlung von Kfz-Garantien legt die Finanzverwaltung im Vergleich zur bisherigen Handhabung eine völlig geänderte Rechtsauffassung zu Grunde, welche nicht zuletzt auf Grund der kurzen Übergangsfrist umfassende Auswirkungen auf den Kfz-Handel haben wird.
Das Bundesfinanzministerium hat mit einem aktuellen Schreiben zur umsatzsteuerlichen und versicherungsteuerlichen Behandlung von Kfz-Garantien Stellung genommen. Dabei legt die Finanzverwaltung im Vergleich zur bisherigen Handhabung eine völlig geänderte Rechtsauffassung zu Grunde, welche nicht zuletzt auf Grund der kurzen Übergangsfrist umfassende Auswirkungen auf den Kfz-Handel haben wird. Zudem dürften die Aussagen vermutlich auch auf sämtliche anderen Garantiezusagen in anderen Branchen übertragbar sein.
Bislang existieren in der Praxis verschiedene Modelle bei der Vergabe von Kfz-Garantien.
1. Zum einen werden durch die Händler Garantieversicherungen vermittelt. Hier führt die Versicherungsgesellschaft einen umsatzsteuerfreien Versicherungsumsatz an den Garantie- = Versicherungsnehmer aus. Der Händler erhält hier eine umsatzsteuerfreie Vermittlungsprovision.
2. Zum anderen ist es…
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