Abgas-Skandal: Merkwürdige Diesel-Entscheidung
Das Landgericht Hamburg sieht einen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug aus einer neuen Serie. Die Begründung ist alles andere als überzeugend.
Das Landgericht Hamburg hat aktuell einem "Dieselkläger" in erster Instanz die Lieferung eines Ersatzfahrzeuges aus der nachfolgenden Modellreihe zugesprochen (Urteil v. 07.03.18 - 329 O 105/17). In der Vielzahl der vorliegenden Prozessergebnisse mit ganz überwiegend positivem Ausgang für die Händler wäre dies nicht weiter bemerkenswert, wenn das Urteil nicht von der Tagespresse besondere Aufmerksamkeit erfahren hätte. In großer Aufmachung berichtete z. B. die Bild-Zeitung von einem Ehepaar, das nach dem Urteil ihren "Schummel-Tiguan" gegen ein aktuelles Modell tauschen könne. Ob es tatsächlich dazu kommt, steht bislang in keiner Weise fest. Rechtskräftig ist das Urteil ebenso wenig wie andere Entscheidungen zu Gunsten von Kunden. Mit einer Bestätigung des Urteils in der Berufungsinstanz dürfte nicht zu rechnen sein.
Interessant ist das Urteil gleichwohl, da der Richter in mehrfacher…
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