Euro-6-Diesel: Keine Rücknahme der Typengenehmigungen
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Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat Klagen der Deutschen Umwelthilfe wegen fehlender Klagebefugnis zurückgewiesen.
Die deutsche Umwelthilfe ist im Dezember 2017 mit ihrem Versuch gescheitert, das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zur Rücknahme erteilter Typengenehmigungen für Euro-6- Diesel-Fahrzeuge und zur Rücknahme der Freigabe von Nachrüstaktionen für EA 189-Motoren zu verpflichten. Mit insgesamt fünf im Wesentlichen gleich gelagerten Klagen vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht wollte die DUH erreichen, dass das KBA für Opel und VW erteilte Genehmigungen für Fahrzeugtypen wegen unzureichender Abgasreinigung zurücknehmen muss und die Fahrzeuge ihre Zulassung verlieren. Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die Klagen abgewiesen, Rechtsmittel jedoch zugelassen (Az. 3 A 26/17; 3 A 30/17; 3 A 38/17; 3 A 142/17 und 3 A 59/17).
Klagevortrag
Geltend gemacht wurde, dass zur Erlangung der Typgenehmigung die zur Reduzierung des Stickstoffausstoßes in den Motoren der Fahrzeuge verbaute…
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