Von Gregor Kerschbaumer
Hat ein von den Abgasmanipulationen auf dem Prüfstand betroffenes VW-Fahrzeug bereits ein Software-Update erhalten, so hat der Käufer erstens dennoch einen Anspruch auf einen Neuwagen. Zweitens hat er diesbezüglich aber auch einen Anspruch auf das neueste Modell, wenn das von ihm gefahrene Auto nicht mehr produziert wird. Das hat das Landgericht Hamburg Anfang März entschieden (Az.: 329 O 105/17). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Kläger hatte im April 2015 beim beklagten Autohändler einen VW Tiguan gekauft. Das Fahrzeug war mit derjenigen Software ausgestattet, die beim Betrieb auf dem Prüfstand andere Schadstoffwerte ausweist als im Normalbetrieb. Im Juli 2016 wurden die Software des Fahrzeugs aktualisiert. Dennoch forderte der Kläger im Januar 2017 die Beklagte zur Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs auf. Dieser Forderung kam das Autohaus nicht nach, weshalb der Käufer den Rechtsweg beschritt.
Das Landgericht gab der Klage des Käufers nun statt und verpflichtete das Autohaus, dem Käufer ein neues Fahrzeug zu liefern. Die Tatsache, dass Volkswagen eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut habe, stelle einen erheblichen Mangel dar. Dieser lasse sich auch durch ein Software-Update nicht vollständig aus dem Weg räumen, weil zu befürchten sei, dass der Motor auf Dauer Schaden nehmen könne, so der Richter.
Ist dabei die Lieferung einer gleichwertigen Sache – in diesem Fall ein Tiguan der ersten Generation – nicht mehr möglich, weil dieser nicht mehr hergestellt wird, so sei es auch nicht unzumutbar, den Nacherfüllungsanspruch durch die Lieferung eines Fahrzeugs der zweiten Generation zu erfüllen. Grundsätzlich hat der Käufer einen schuldrechtlichen Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache aus der gleichen Gattung. Die Änderungen zwischen den zwei Modellen seien aber so geringfügig, dass es sich bei der neuen Generation nicht um eine neue Gattung handle, hieß es. Diesbezügliche technische Details seien für einen Verbraucher oftmals gar nicht von Bedeutung und ihm in den allermeisten Fällen auch gar nicht bekannt.
VW Fahrer
Thomas Bachmann
VKL