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Abgas-Urteil: Neufahrzeug trotz Software-Update

19.03.2018 13:50 Uhr
VW Tiguan
Nach einem Urteil des LG Hamburg hat ein Kläger nun gute Chancen, seinen alten TW Tiguan, bei dem ein Software-Update durchgeführt wurde, gegen einen nagelneuen (Bild) einzutauschen.
© Foto: VW

Die inzwischen schwer überschaubare Rechtsprechung rund um den VW-Abgasskandal ist jetzt um ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hamburg und damit um eine - kundenfreundliche - Facette reicher.

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Von Gregor Kerschbaumer

Hat ein von den Abgasmanipulationen auf dem Prüfstand betroffenes VW-Fahrzeug bereits ein Software-Update erhalten, so hat der Käufer erstens dennoch einen Anspruch auf einen Neuwagen. Zweitens hat er diesbezüglich aber auch einen Anspruch auf das neueste Modell, wenn das von ihm gefahrene Auto nicht mehr produziert wird. Das hat das Landgericht Hamburg Anfang März entschieden (Az.: 329 O 105/17). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Kläger hatte im April 2015 beim beklagten Autohändler einen VW Tiguan gekauft. Das Fahrzeug war mit derjenigen Software ausgestattet, die beim Betrieb auf dem Prüfstand andere Schadstoffwerte ausweist als im Normalbetrieb. Im Juli 2016 wurden die Software des Fahrzeugs aktualisiert. Dennoch forderte der Kläger im Januar 2017 die Beklagte zur Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs auf. Dieser Forderung kam das Autohaus nicht nach, weshalb der Käufer den Rechtsweg beschritt.

Das Landgericht gab der Klage des Käufers nun statt und verpflichtete das Autohaus, dem Käufer ein neues Fahrzeug zu liefern. Die Tatsache, dass Volkswagen eine unzulässige Abschalteinrichtung eingebaut habe, stelle einen erheblichen Mangel dar. Dieser lasse sich auch durch ein Software-Update nicht vollständig aus dem Weg räumen, weil zu befürchten sei, dass der Motor auf Dauer Schaden nehmen könne, so der Richter.

Ist dabei die Lieferung einer gleichwertigen Sache – in diesem Fall ein Tiguan der ersten Generation – nicht mehr möglich, weil dieser nicht mehr hergestellt wird, so sei es auch nicht unzumutbar, den Nacherfüllungsanspruch durch die Lieferung eines Fahrzeugs der zweiten Generation zu erfüllen. Grundsätzlich hat der Käufer einen schuldrechtlichen Anspruch auf Lieferung einer mangelfreien Sache aus der gleichen Gattung. Die Änderungen zwischen den zwei Modellen seien aber so geringfügig, dass es sich bei der neuen Generation nicht um eine neue Gattung handle, hieß es. Diesbezügliche technische Details seien für einen Verbraucher oftmals gar nicht von Bedeutung und ihm in den allermeisten Fällen auch gar nicht bekannt.

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KOMMENTARE


Detlef Rüdel

19.03.2018 - 15:00 Uhr

Warm anziehen lieber Hersteller, durch die Kausalität (Händlervertrag) wird diese Klage direkt auch VW treffen. Der Händler als unmittelbarer Partner-Erfüllungsgehilfe für den Hersteller, wird somit das Fahrzeug dann auch an VW zurück gegen können. Bis jetzt ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, und mit Sicherheit geht VW dann auch in die Berufung. Aber endlich ein Zeichen welches in die richtige Richtung geht. Wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, wird sich zeigen wo am Ende VW stehen wird. Ich hoffe, dass damit jetzt ein erstes ! Gesetzt wird. Ein weiter so, kann und darf es nicht mehr geben.


VW Fahrer

20.03.2018 - 07:13 Uhr

VW kann hier nicht in Berufung gehen da der Händler verklagt und verurteilt wurde. Wenn kann es nur der Händler tun. Sollte das Urteil BEstand haben, müsste der Händler seine Ansprüche selber bei VW geltend machen. Weigert sich VW, müsste der Händler sogar klagen. Ich vermute aber dies wird VW nicht riskieren sofern es nur beim Einzelfall bleibt.


Thomas Bachmann

20.03.2018 - 10:35 Uhr

Sehr geehrter Kommentator, die Hersteller sollen sich also warm anziehen. Ich habe verstanden. VW soll also allen Kunden neue Autos schenken, am besten solche, die keinen Motor haben, keine Abgase emittieren und Staus umfliegen können, dabei auch eine angenehme Wärme im Innenraum haben und tolle Unterhaltungsangebote bereit stellen. Wo steht am Ende VW? Gibt es nicht mehr. Autos werden nur noch von Chinesen verkauft. Wie dann wohl eine Kundenentschädigung im ähnlichen Fall aussieht, kann man sich vorstellen.


VKL

20.03.2018 - 12:18 Uhr

@VW Fahrer: Zu Ihrer und allgemeinen Info. Alle Zugeständnisse bzw. Risiken werden bei der Einhaltung der Herstellerrichtlinien in diesen Rechtsfällen durch den jeweiligen Hersteller abgedeckt. Kein Händler ist in der Situation, dass er klagen muss. Totaler Unsinn. Bin selbst von den Klagen betroffen und habe bei aktuellen Fällen bisher keine Probleme gehabt, dass der Hersteller dafür einsteht. Die Polemik ist an dieser Stelle allseits nicht erforderlich...


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