Persönlichkeitsrecht: Mein Bild gehört mir?
Arbeitnehmerfotos im Internetauftritt des Arbeitgebers: Kein genereller Löschungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Der Wettbewerb verlangt heute von den Unternehmen u. a. einen möglichst ansprechenden, modernen Internetauftritt. Dieser wird häufig mit der Abbildung der Belegschaft - sei dies in Einzel- oder in Gruppenfotos - gestaltet. Was geschieht mit solchen Arbeitnehmerfotografien, wenn der Arbeitsvertrag beendet ist, müssen die Fotografien gelöscht werden? Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seiner Entscheidung vom 19.02.2015, Az. 8 AZR 1011/13 mit einem solchen Fall befasst.
Der Fall
Für einen Internetauftritt ließ ein Unternehmer einen Werbefilm anfertigen, in welchem sein Unternehmen allgemein dargestellt wird. In dem betreffenden Video mit einer Länge von insgesamt wenigen Minuten ist auch ein Arbeitnehmer in zwei kurzen Sequenzen von jeweils zwei bis drei Sekunden zu sehen, und zwar einmal an einem Schrank stehend und zum anderen auf einem Stuhl sitzend. Der Arbeitnehmer hatte…
Mehr Infos finden Sie hier!