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Unternehmensnachfolge: Vermintes Terrain

04.05.2015 06:00 Uhr

Die Übertragung von Mitunternehmeranteilen unter Nießbrauchvorbehalt ist "vermintes" Terrain, das bei unkluger Gestaltung die Inanspruchnahme der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregeln gefährdet.

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Der Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen ist eine häufige Gestaltung bei der vorweggenommenen Erbfolge, um zu erreichen, dass der Übergeber sich Erträge und unternehmerische Mitwirkungsrechte zurückbehält. Daneben steht meist das Ziel einer Ausnutzung der erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen im Vordergrund. Im Spannungsfeld dieser Ziele hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun in einer neueren Entscheidung (Az. II R 40/12) seine bisherige strenge Rechtsprechung bestätigt.

Strenge Rechtsprechung

Bereits früher hatte der BFH entschieden, dass die erbschaftsteuerlichen Verschonungsregelungen nicht gelten, wenn sich der Übergeber eines Kommanditanteils im Rahmen eines Nießbrauchs neben den Erträgen umfassende Verwaltungsbefugnisse am Anteil vorbehält. Dies betraf solche Übertragungen, bei denen sich der Übergeber beispielsweise mit schenkungsvertraglichen Sanktionen…

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