Wird der Schwellenwert von 10.000 Euro mit kumulierten Verkäufen an Privatpersonen aus anderen EU-Ländern im laufenden Kalenderjahr überschritten, muss die jeweilige Mehrwertsteuer des Empfänger-Landes in der Rechnung des Händlers ausgestellt werden. Bisher war das für den Händler ein erheblicher Aufwand. Es musste in jedem EU-Land, in welches Ersatzeile oder regelbesteuerte Gebrauchtwagen versendet oder geliefert wurden, eine Umsatzsteuermeldung abgegeben werden.
Um diese Vorgänge zu erleichtern, ist das zentrale Portal One-Stop-Shop (OSS) eingeführt worden. Hiermit können Händler ihre Umsätze gesammelt an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Von dort aus werden die jeweiligen Steuern an die EU-Länder weitergeleitet. Händler benötigen keine ausländischen Steuernummern mehr. Jedoch ist dies nur mit einem DMS möglich, welches laufend gepflegt wird und auf der Höhe der Zeit die nötigen Änderungen liefert.
"Das ist wirklich eine gravierende Änderung im Steuerrecht" findet Loco-Soft Geschäftsführer Ralf Koke. "Daher wurde die Änderung direkt im Dealer Management System Loco-Soft umgesetzt. Ab sofort können Autohäuser, die Waren in andere Länder liefern, die neuen EU-Steuervorgaben leicht erfüllen." Über ein Steuerkennzeichen für den OSS Fernverkauf, bucht Loco-Soft automatisch die entsprechenden Umsatzsteuersätze des Empfängerlandes und hinterlegt die Umsätze in der korrekten Position der Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Werden Rechnungen an eine Privatperson eines anderen EU-Landes fakturiert, und es ist kein OSS-Steuerkennzeichnen hinterlegt, erfolgt eine automatische Abfrage ob der Händler an der Verbringung beteiligt war. So kann kein betroffener Umsatz vergessen werden und die Händler erhalten ein Stück mehr Sicherheit. Die Änderungen erhalten Loco-Soft Anwender gewohnt komfortabel per kostenfreiem Online-Update.