Sachmängelrecht: Leistungshandlung, Leistungserfolg, Nacherfüllung
Urteil des BGH zur Angemessenheit der Frist zur Nacherfüllung und zur Anzahl der Nachbesserungsversuche vor Rücktritt vom Kaufvertrag
Mit seinem äußerst umfangreichen Urteil vom 26. August 2020 (Az. VIII ZR 351/19) hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) auf 33 Seiten mit diversen Fragen des Nacherfüllungsrechts auseinandergesetzt. Entschieden ist mit diesem Urteil nun die Frage, ob das Gesetz einem Verkäufer bei Mangelhaftigkeit des Verkaufsgegenstandes grundsätzlich zwei Mängelbehebungsversuche einräumt oder lediglich einen solchen Versuch. In seinem Urteil beschäftigt sich der BGH darüber hinaus mit der Angemessenheit von Fristsetzungen und der Unterscheidung von Leistungshandlung und Leistungserfolg im Nacherfüllungsrecht.
Der Fall
Ein Privatkäufer - der spätere Kläger - kaufte von einem Autohaus - der späteren Beklagten - im September 2017 einen Neuwagen zu einem Kaufpreis von 18.750,00 Euro. Bestandteil des Kaufvertrages waren die rückseitig auf dem Vertragsformular abgedruckten Neuwagen-Verkaufsbedingungen des…
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