Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs: Gegen den Abmahnmissbrauch
Der Deutsche Bundestag hat den Entwurf des "Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" beschlossen. Ein Überblick.
Am 10. September 2020 beschloss der Deutsche Bundestag den Entwurf des "Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs". Laut der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz soll das Gesetz "mit einem umfassenden Paket an Maßnahmen Abmahnmissbrauch effektiv verhindern". Insbesondere Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen sollen vor den Folgen von missbräuchlichen Abmahnungen geschützt werden. Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs ist ein typisches Änderungsgesetz, welches in bereits bestehende Gesetze zusätzliche Bestimmungen einfügt, sei dies mit ganzen Paragrafen oder auch nur mit einzelnen Sätzen. Zum Stand heute dürfte das Gesetz auch bereits den Bundesrat passiert haben. Nachstehend ein kurzer und selektiver Überblick über das neue Gesetz.
Liste qualifizierter Wirtschaftsverbände
Nach § 8 Abs. 1 UWG (Gesetz alt und Gesetz neu…
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