Bald können Autohäuser die Fahrzeuge ihrer Kunden online zulassen. Am 1. September tritt die vierte Stufe der internetbasierten Kfz-Zulassung (i-Kfz) in Kraft, die dann auch Nicht-Privatpersonen die Nutzung der Dienstleistung über eine Großkundenschnittstelle ermöglicht. Ursprünglich sollte die Regelung bereits ab Mai gelten.
Lesen Sie mehr
- Online-Zulassung: PremiumZulasser investiert in i-Kfz
- Online-Zulassung: Es ist noch nicht alles rund
- MyDigitalCar: An- und Abmeldung von NW und GW künftig direkt im Autohaus
Nicht nur für den Autohandel und andere juristische Personen wird die digitale Zulassung einfacher. Ab September ist es generell möglich, unmittelbar nach der Online-Zulassung mit dem Fahrzeug am Verkehr teilzunehmen. Bislang mussten Fahrzeughalter auf die postalische Übersendung von Plakette und Papieren warten, künftig reicht für den Übergang der digitale Bescheid. Außerdem können künftig Sonderkennzeichen etwa für Oldtimer oder Saisonfahrzeuge digital beantragt werden.
"i-Kfz" kommt langsam in Fahrt
Die Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen – "i-Kfz" genannt - wurde schrittweise ab 2019 eingeführt und ist für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung ab 1. Januar 2015 verfügbar. Bereits seit 2015 können Kraftfahrzeuge online außer Betrieb gesetzt werden, seit 2017 ist auf diesem Weg zudem die Wiederzulassung möglich. Private Nutzer benötigen neben einem internetfähigen Gerät einen Personalausweis mit Online-Funktion sowie spezielle Hardware in Form eines Ausweis-Lesegeräts oder die kostenlose "AusweisAp" des Bundesinnenministeriums.