Von Doris Plate/AUTOHAUS
Am 26. Mai 2019 ist Europawahl. Das baden-württembergische Kraftfahrzeuggewerbe fordert stabile Schadstoffgrenzwerte für ein wieder stabiles Geschäft mit der Mobilität: "Wir müssen verhindern, dass die Grenzwerte auf europäischer Ebene verschärft werden", sagte Michael Ziegler, der Präsident des Verbands des Kraftfahrzeuggewerbes Baden-Württemberg auf der Delegiertenversammlung am Montag in Filderstadt. Er kündigte an, dass das Gewerbe die Landesregierung beim Verzicht auf flächendeckende Fahrverbote für Euro 5 Fahrzeuge beim Wort nehmen werde.
Die entscheidenden Zukunftsfragen lägen aber woanders: Digitalisierung im Gewerbe, die Fachkräftesicherung, der freie Zugang der Betriebe zu den Fahrzeugdaten und die zunehmende E-Mobilität zählte Ziegler auf. "Langfristig wird der Markt entscheiden, welche Technologie sich durchsetzt." Kurzfristig sei klar, dass die Hersteller "möglichst viele Elektroautos auf die Straße bringen werden, auch wenn sie diese mit Verlust produzieren, weil sie diese Autos brauchen, um die CO2-Grenzwerte einzuhalten."
Verlässliche Rahmenbedingungen wichtig
Ziegler hob am Beispiel Fahrverbote hervor, wie wichtig verlässliche Rahmenbedingung auf EU-Ebene sind. "Auf dem Feld der Elektromobilität verlangen die Hersteller Investitionen von den Werkstätten." Gleichzeitig stünden Entscheidungen in Brüssel an. Die Forderung des Gewerbes dazu: In der Nachfolgeregelung zur Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) fordert das Gewerbe eine Verbesserung des Händlerschutzes, insbesondere des Investitionsschutzes.
Dr. Andreas Schwab, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Gruppe im Europaparlament und Sprecher im Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, zeigte sich auf der Veranstaltung als aufgeschlossener und konstruktiver Gesprächspartner des Kfz-Gewerbes. Er beleuchtete vor den Delegierten die europäischen Abläufe. Besonders wichtig war dem Südbadener, die Sinnhaftigkeit von einheitlichen Regeln in der EU darzustellen. Schwab hob in seinen Ausführungen außerdem hervor, dass es gelungen sei, in der neuen Warenhandelsrichtlinie, die voraussichtlich in zwei Jahren eingeführt werde, den Verbraucherschutz für Gebrauchtwagen in den bisherigen Grenzen zu halten. Im Raum stand, dass die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtwagen auf fünf Jahre verlängert werden soll und die Beweislastumkehr künftig für zwei Jahre gelten solle. Dass das nun nicht kommen wird, wäre auch ein Vorteil für die Verbraucher, so Schwab, denn solche Regeln hätten die Gebrauchtwagen verteuert, was zum Nachteil der Kunden gewesen wäre.
Immer wieder appellierte der Abgeordnete an die Anwesenden, auch mit ihren Mitarbeitern über die Sinnhaftigkeit der EU zu sprechen. Denn: "Vernünftige, praxisnahe Lösungen werden nicht berichtet." Nur "verrückte" Dinge würden es in die Medien schaffen. Die EU sei besser als ihr Ruf.