Neuerungen: Gesellschaftsregister für GbR kommt 2024
Die Veränderung des Personengesellschaftsrechts stellt eine tiefgreifende Reform dar. Wie die Details aussehen und was es zu beachten gibt, lesen Sie hier im Überblick.
Ab dem 01.01.2024 wird das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz, abgekürzt MoPeG, in Kraft treten. Mit diesem wird ein neues Register, das Gesellschaftsregister, eingeführt. Es besteht selbstständig neben dem Handels-, Partnerschafts- und Transparenzregister und soll die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und ihre Gesellschafter erfassen.
Diese Veränderung des Personengesellschaftsrechts stellt eine tiefgreifende Reform dar. Das neue Gesetz soll nun den Bedürfnissen des modernen Wirtschaftslebens gerecht werden.
Die anderen Gesellschaftsformen wie z. B. GmbH, OHG, KG und Partnergesellschaft werden bereits in öffentlichen Registern erfasst. Dadurch wird eine Sicherheit über wesentliche Umstände der Gesellschaft gegeben. Jetzt soll ein derartiges Register auch für die GbR eingeführt werden.
Eintragungsfähigkeit nur für Außen-Gesellschaften bürgerlichen Rechts
Nur als…
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