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Förderung von nicht-öffentlichen E-Ladepunkten: Anträge jetzt stellen

29.11.2021 14:15 Uhr | Lesezeit: 4 min
Förderung von nicht-öffentlichen E-Ladepunkten: Anträge jetzt stellen
Ladestation an einem Porsche-Autohaus
© Foto: Porsche

Der Bund fördert ab sofort auch Ladepunkte in Firmen und Kommunen - eine gute Gelegenheit gerade für Kfz-Betriebe, sich mit der Errichtung einer eigenen Infrastruktur zu beschäftigen.

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Das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) empfiehlt Autohäusern und Werkstätten, sich mit dem Aufbau einer eigenen Ladeinfrastruktur zu beschäftigen. Dafür sei jetzt ein guter Zeitpunkt, erklärte ZDK-Experte Christoph Stricker in Bonn und verwies auf den jüngst erfolgten Start der staatlichen Förderung von Ladenpunkten bei Firmen und Kommunen.

Eine eigene Ladeinfrastruktur im Kfz-Betrieb sei eine der wichtigsten Voraussetzungen, um sich für den Markthochlauf der Elektromobilität zu rüsten, betonte Stricker. "Ob für den zukünftigen Bedarf der eigenen Flotte, für Kundenfahrzeuge in der Werkstatt oder als regionaler Anbieter für öffentlichen Ladestrom: Für fast alle Anwendungsfälle gibt es ein passendes Förderprogramm auf Bundesebene."

Wie berichtet, subventioniert seit 23. November erstmalig auch der Bund die Errichtung von rund 390.000 nicht-öffentlichen Ladepunkten für E-Fahrzeuge in Unternehmen und Kommunen. Pro Ladepunkt gibt es einen Zuschuss von bis zu 900 Euro bzw. 70 Prozent der Gesamtkosten. Insgesamt ist der Fördertopf mit 350 Millionen Euro gefüllt. Zuständig für die Abwicklung des Förderprogramms ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Bezuschusst werden Ausgaben für den Kauf der Ladestationen sowie deren Netzanschluss inklusive Montage, Installation und die Kombination mit einem Last- oder Energiemanagement-System gefördert. Die Förderbeträge beziehen sich auf nicht-öffentliche Ladepunkte, die der Ladung von Firmen- und Privatfahrzeugen der Beschäftigten dienen. Sie können jedoch auch für Kundenfahrzeuge – dann kostenlos – oder gegen Ladekostenpauschalen im Rahmen von Werkstattaufenthalten verwendet werden.

Laut Stricker müssen fabrikatsgebundene Autohäuser und Werkstätten, die vertraglich zur Errichtung von Ladeinfrastruktur verpflichtet sind, Besonderheiten beim Beantragen von Fördergeldern beachten. Solche Anträge seien in der Vergangenheit mit Verweis auf eine Verletzung des Subsidiaritätsprinzips abgelehnt worden. Aufgrund der aktuellen Förderrichtlinie sieht der Verbandsexperte jedoch die Chance auf den Erhalt von Mitteln, wenn die Herstellervorgaben weniger streng sind als die Förderkriterien. Das beziehe sich etwa auf die Anzahl oder Leistungsstärke der Ladepunkte. Eine entsprechende Argumentationshilfe stellt der ZDK den Betrieben für die Antragsstellung auf seiner Website kfzgewerbe.de bereit.

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KOMMENTARE


John Schwertz

14.12.2021 - 16:45 Uhr

Das geht vermutlich nur für Ladepunkte die Neu Installiert werden und nicht schon für vorhandene Wallboxen oder?


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