Der Streit um die von den Händlern zu tragenden Transportkosten bei Fiat ist schon alt. Bereits in den Jahren 2002/2003 hatte eine heftige Diskussion zu dem Thema zu einer Erstattung von 65 Euro pro Fahrzeug an die Händler geführt. Im Dezember 2012 eskalierte der Streit aber erneut. Laut Berechnungen des Verbandes haben die Händler zum Beispiel allein im Boomjahr 2009 insgesamt zwölf Millionen Euro zu viel an Transportkosten bezahlt.
Anlässlich einer außerordentlichen Mitgliederversammlung Ende letzten Jahres beauftragten die anwesenden Händler den Verband deshalb einstimmig, die Offenlegung der Transportkosten notfalls auch gerichtlich durchzusetzen. 223 Händler haben sich dieser Klage gegen die Transportkostenregelung des Importeurs angeschlossen. Sie bemängeln die fehlende Transparenz bei der Berechnung, falsche Kalkulationen sowie die ausbleibende Berücksichtigung der Stückzahlen.
In der jetzt vorliegenden Klageerwiderung des Importeurs, will dieser die Transportkosten aber geheim halten, weil er darin Geschäftsgeheimnisse sieht, die nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen. Verbandsanwalt Christian Genzow von der Kölner Kanzlei Graf von Westphalen, der die Verfahren für die Händler führt, zeigte dafür am Dienstag in Frankfurt wenig Verständnis. "Im Händlervertrag wird die Offenlegung zugesichert", so der Anwalt.
Falls es erneut zu einem Rückzahlungsbetrag in der Größenordnung von 2002/2003 käme, hätte dies eine enorme Bedeutung für die Händler. Wie Karl Kleba, Vorstandsmitglied des Verbands der Fiat Konzern-Händler und -Servicebetriebe mitteilte, habe Mitte 2012 der durchschnittliche Deckungsbeitrag pro verkauftem Fiat Pkw bei 188 Euro gelegen. Eine Erstattung von 60 Euro würde diesen Betrag also um ein Drittel erhöhen. Die gerichtliche Klärung wird aber noch dauern. Genzow erwartet keinen Prozesstermin vor September.
Individuelle Offenlegung
Der Importeur reagierte mit Unverständnis auf die Kritik des Händlerverbandes zur Geheimhaltungsverpflichtung. Aus Frankfurt hieß es: "Daten, die der Vertraulichkeit unterliegen, diskutieren wir nicht in der Öffentlichkeit." Natürlich habe Fiat grundsätzlich kein Problem damit, derartige Daten gemäß dem Händlervertrag seinen Vertragspartnern individuell offenzulegen. "Wir wollen aber nachvollziehen können, wem gegenüber dies geschieht", so ein Sprecher. Gegenüber dem Händlerverband (dem nicht nur Händler angehören) sei man nicht zur Offenlegung verpflichtet.
Daher sei es nur natürlich, dass der Händlerverband sich gesondert zur Einhaltung der Vertraulichkeit verpflichten müsse. Der Händlervertrag sehe selbstverständlich keine Offenlegung der Kalkulation gegenüber der Öffentlichkeit vor. Im Gegenteil: Wie absolut üblich, sei über vertrauliche Daten und Geschäftsgeheimnisse von beiden Vertragsparteien Stillschweigen zu bewahren, da es sich um hochsensible Daten handelt. "Wir haben daher lediglich den Ausschluss der Öffentlichkeit gem. § 172ff. GVG beantragt. Diese Möglichkeit sieht die Prozessordnung gerade für solche Fälle vor. Auch insofern können wir die Kritik des Verbandes nicht nachvollziehen", so der Sprecher. (dp)
Michael Kühn