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Kfz-Gewerbe: Doppelprüfung von AU-Messgeräten wird abgeschafft

22.11.2024 15:11 Uhr | Lesezeit: 2 min
Abgasuntersuchung
Die Entscheidung der Bundesregierung dürfte signifikante Kosteneinsparungen für Werkstätten bedeuten.
© Foto: PorMotor/T.Volz

Die heutige Entscheidung des Bundesrates reduziert nicht nur die Kosten, sondern vereinfacht auch die Abläufe für zahlreiche Kfz-Betriebe.

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Positive Nachrichten für die rund 3.400 bei Sicherheitsprüfungen (SP) anerkannten Werkstätten: Der Bundesrat hat am Freitag die Abschaffung der Doppelprüfung von Messgeräten in der technischen Fahrzeugüberwachung endgültig beschlossen. Das teilte das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Berlin mit.

Bundesinnungsmeister Detlef Peter Grün sprach von einer "längst überfälligen" Entscheidung, die die Branche erheblich finanziell und organisatorisch entlaste. "Nach über zehn Jahren Einsatz für die Abschaffung der Doppelprüfung ist dieser Beschluss ein wichtiger Schritt zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung", so Grün, der zugleich Vorsitzender des Zentralverbands des Kraftfahrzeughandwerks (ZVK) ist.

Nach dem heutigen Bundesratsvotum soll durch eine sogenannte "Verwendungsausnahme" in der Mess- und Eichverordnung (MessEV) die jährliche Eichpflicht für Druckmanometer entfallen. Dadurch ist mit Inkrafttreten der Änderungsverordnung spätestens ab April 2025 nur noch eine regelmäßige Kalibrierung der Druckmanometer gemäß der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) erforderlich. Bislang gibt es eine Doppelprüfung der Messgeräte durch Eichamt und Kalibrierlabor.

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Der Beschluss der Länderkammer im Rahmen der Verabschiedung einer Verordnung zur Verringerung von Bürokratie ist aus Sicht des ZDK auch das Ergebnis jahrelanger konsequenter und intensiver Verbandsarbeit, insbesondere auf technischer, rechtlicher und politischer Ebene.

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KOMMENTARE


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22.11.2024 - 19:59 Uhr

Sollte nicht das Kalibrierlabor noch durch das Eichamt und das Eichamt durch ein Kalibrierlabor geeicht und kalibriert werden. Wenn möglich noch durch den TÜV überprüft, wobei der TÜV noch durch Eichamt und Kalibrierlabor zu zertifizieren ist. Bezahlt dich eh der Kunde Autofahrer. Mit Scheinwerfereinstellgeräten, Tore, Hebebühnen und Mechaniker ist natürlich gleich zu verfahren.


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