Im Zuge der europäischen Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) hat die Bank Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (BDK) ihr Angebot bei der Restschuldversicherung (RSV) überarbeitet. Ganz automatisch und dem jeweiligen Vermittlerstatus des Händlers entsprechend stelle man zu jeder Finanzierungskonstellation eine gewerberechtskonforme RSV bereit, teilte die Branchenbank in Hamburg mit. Für die Partnerbetriebe schließe die BDK damit das Risiko aus, gegen die Vorgaben der Gewerbeordnung sowie die darin definierten Beitragsgrenzen zu verstoßen, hieß es.
Den Angaben zufolge bieten die Produkte RSV und RSVPlus auch einen erweiterten Leistungsumfang. Hat ein Versicherungsnehmer keinen Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitsunfähigkeitsdeckung, beispielsweise weil er über 65 Jahre alt ist, kommt die Restschuldversicherung bei Eintritt einer schweren Krankheit zum Tragen. Ebenfalls positiv: Im Schadenfall entfällt die Überprüfung von Vorerkrankungen. Abgesehen von Leistungsfällen, die durch einen Unfall entstehen, führt die BDK stattdessen eine pauschale Wartezeit von drei Monaten für alle Risiken ein.
"Wir nehmen unseren Handelspartnern die Unsicherheit beim Thema Restschuldversicherung und steigern mit unseren neuen RSV-Produkten sogar den Mehrwert für Autohauskunden", fasste Hermann Frohnhaus, Sprecher der Geschäftsführung der BDK, die Vorteile zusammen. Auch künftig könnten die Autohäuser "das attraktive Ertragspotenzial aus diesen Zusatzprodukten im vollen Umfang auszuschöpfen". (AH)