Für die siebzehnstellige Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) sind im neuen Formular außerdem "Mussfelder" hinterlegt. So vermeiden Sie versehentlich eingegebene zusätzliche bzw. zu wenige Ziffern. Zusätzlich sollte natürlich immer das Vier-Augen-Prinzip gelten.
Die Gelangensbestätigung ist eines der entscheidenden Dokumente beim Fahrzeugverkauf ins Ausland. Falsch oder fehlerhaft ausgefüllte Dokumente können zu nachträglichen Umsatzsteuer-Rückforderungen durch das Finanzamt führen.
Das interaktive Forumular finden Sie auf AUTOHAUS next als Arbeitshilfe im Kurs "Grundlagen der Umsatzsteuer". Dort gibt es auch weitere Videos von unserem Experten Stan Guthmann zum Thema Umsatzsteuerfreie Lieferung.
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