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Autohaus-Bürokratie: ZDK sagt "Papierflut" den Kampf an

15.03.2011 17:49 Uhr
Autohaus-Bürokratie: ZDK sagt "Papierflut" den Kampf an
GVO: Der ZDK-Vorstand um Ulrich Fromme, Robert Rademacher und Wilhelm Hülsdonk (v.l.n.r) verspricht sich von einer erweiterten Handelsvertreter-Richtlinie mehr Schutz für Vertragshändler.
© Foto: ZDK

Der Verband will verhindern, dass Brüssel und Berlin der Branche noch weitere bürokratische Fesseln anlegen. In Sachen GVO setzt er sich für eine Modifikation der Handelsvertreter-Richtlinie ein.

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Das Deutsche Kfz-Gewerbe (ZDK) hat vor steigenden Kosten und wachsendem Aufwand durch bürokratische Auflagen im Fahrzeugvertrieb gewarnt. "Inzwischen wird zu jedem Fahrzeug ein ganzer Baum in Form von Papier mitgeliefert", beklagte Verbandspräsident Robert Rademacher am Dienstag in Berlin bei der Vorstellung der Automarkt-Bilanz 2010.

Autohäuser müssten mittlerweile umfangreiche Informationspflichten bei vielen Dienstleistungen erfüllen, etwa bei der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung, bei Darlehensverträgen, bei der Vermittlung von Versicherungsprodukten und zukünftig auch bei Fahrzeugreifen. Diese "Papierflut" verkehre das eigentliche und für den Verbraucher sinnvolle Anliegen von mehr Transparenz ins Gegenteil, so Rademacher. Der ZDK werde sowohl in Brüssel als auch in Berlin dagegen kämpfen, den kleinen und mittelständischen Unternehmen immer mehr bürokratische Fesseln anzulegen.

Sorgen bereitet dem Verband weiterhin das Auslaufen der bisherigen Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO). Wie berichtet, sollen ab 1. Juni die allgemeinen Wettbewerbsregeln in Europa gelten, dagegen entfallen branchenspezifische Vorschriften wie etwa die zweijährige Kündigungsfrist oder die Möglichkeit zum Verkauf des Händlervertrags an einen Markenkollegen ohne Zustimmung des Autoherstellers.

Zusammen mit dem europäischen Dachverband Cecra will sich der ZDK nun bei der EU-Kommission dafür einsetzen, die seit 1986 geltende EU-Handelsvertreter-Richtlinie RL 86/653 zu modifizieren und damit auch für Vertragshändlersysteme anwendbar zu machen. Dazu gehöre eine Mindestkündigungsfrist von zwei Jahren ebenso wie die Regelung, dass der Hersteller bei Beendigung des Händlervertrages Ersatz für die noch nicht amortisierten Investitionen zu leisten habe, die auf sein Geheiß vorgenommen wurden.

"E-Autos müssen sich dem Wettbewerb stellen"

Zur anhaltenden Diskussion um die Förderung von Elektroautos sagte ZDK-Vize Wilhelm Hülsdonk, dass die Frage einer Subventionierung verfrüht sei. Sie stelle sich erst dann, wenn ein gewisses Angebot an markt- und serienreifen Fahrzeugen existiere, die Preise sich eingepegelt hätten und vor diesem Hintergrund die Marktakzeptanz geprüft werden könne.

"Wir sind der Meinung, dass sich auch Elektrofahrzeuge im Wettbewerb behaupten müssen", so der Bundesinnungsmeister. Eine längerfristige Anschubhilfe wäre weder wirtschaftlich noch ordnungspolitisch vertretbar. Er befürworte dagegen eine nicht-monetäre Förderung, etwa mit Hilfe von Wechselkennzeichen oder der Privilegierung von Stromern im Verkehr. (rp)

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KOMMENTARE


Dieter M. Hölzel

16.03.2011 - 09:46 Uhr

Wenn es um EU - Zahlungen geht sind die Deutschen der Zahlmeister, wenn es um unsere ureigensten Interesse geht, sind unsere Politiker die Papiertiger, zumindest bei all´ der Fülle von " Richtlinien !, wo sich die Bürokraten selber nicht mehr auskennen.


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