In der Praxis treten immer wieder Fragen zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung auf. In dieser Ausgabe des AUTOHAUS SteuerLuchses können Sie sich mithilfe einer Musterrechnung die Vorgaben noch einmal ins Gedächtnis rufen.
Hinweis:
Fehlt in der Rechnung eine notwendige Angabe, z. B. das Ausstellungsdatum oder die Rechnungsnummer, ist ein Vorsteuerabzug daraus so lange nicht möglich, bis die Rechnung vom Aussteller berichtigt wurde. Kontrollieren Sie daher immer Ihre Rechnungen. Sollten Sie Fehler erkennen, so mahnen Sie vor Zahlung eine Korrektur der Rechnung beim Aussteller an.
- Musterrechnung (124.5 KB, PDF)