Autobesitzer können auch dann zum Führen eines Fahrtenbuchs verpflichtet werden, wenn ein Beifahrer einen Verstoß begangen hat. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz hervor (Az.: 3 K 757/14.MZ). Dieses Fahrtenbuch solle dann sicherstellen, dass bei künftigen Verstößen die beteiligten Personen ohne Schwierigkeiten ermittelt werden könnten. Damit wies das Gericht die Klage eines Gewerbebetriebs gegen eine entsprechende Auflage ab.
Der Landkreis Alzey-Worms hatte ihn zum Führen eines Fahrtenbuchs aufgefordert, nachdem im Juni 2013 aus einem Transporter des Betriebs eine klare Flüssigkeit auf einen Rollerfahrer geschüttet worden war. Der beschuldigte Beifahrer konnte nicht ermittelt werden, weil das Unternehmen nicht dokumentiert hatte, wer zum fraglichen Zeitpunkt das Auto genutzt hatte. Deshalb muss der Betrieb fortan für ein Jahr die Fahrten des Transporters in einem Fahrtenbuch notieren. (dpa)