Aktuelles Urteil: Dauerbrenner 1%-Regelung
Bundesfinanzhof-Urteil: Die Pauschalierung der 1%-Regelung gilt nur für "betriebliche" Kraftfahrzeuge.
Die praktisch bedeutsame 1%-Regelung für die Überlassung eines "betrieblichen" (!) Kfz an den Arbeitnehmer zu dessen Privatnutzung beschäftigt die Finanzgerichte immer wieder aufs Neue. Nun hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem aktuellen Urteil (Az. VI R 75/13) klargestellt, dass die 1%-Regelung nur für "betriebliche" Kfz gilt. Sie gilt danach nicht, wenn ein Fahrzeug wirtschaftlich dem Arbeitnehmer zuzurechnen ist. Das ergibt sich zwar eigentlich bereits aus dem Gesetz, da der Begriff "betriebliches Kfz" gesetzlich aber nicht definiert ist, musste der BFH jetzt näher darauf eingehen, was eigentlich konkret unter einem "betrieblichen Kfz" zu verstehen ist.
1%-Regelung gilt nicht, wenn das Kfz dem Arbeitnehmer zuzurechnen ist
In dem vom BFH entschiedenen Fall konnte eine Arbeitnehmerin (Bürgermeisterin) einen Pkw für Berufs- und Privatfahrten nutzen, den der Arbeitgeber zu…
Mehr Infos finden Sie hier!