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ZDK begrüßt OLG-Urteil: Freier Zugang zu Fahrzeugdaten rechtskräftig

21.01.2025 16:29 Uhr | Lesezeit: 2 min
Das OLG Köln hat die Rechte unabhängiger Werkstätten gestärkt und den Revisionsantrag von Stellantis abgelehnt: Der freie Zugang zu Fahrzeugdaten über die OBD-Schnittstelle bleibt uneingeschränkt.
© Foto: SP-X

Niederlage für Stellantis: Das Oberlandesgericht Köln bestätigt ein Urteil zugunsten unabhängiger Werkstätten. Fahrzeughersteller dürfen den Zugang zu Daten, die für Reparaturen im Kfz-Servicemarkt erforderlich sind, nicht behindern.

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Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat das Urteil des Kölner Oberlandesgerichts (OLG) zum freien Zugang zu Fahrzeugdaten begrüßt. Es sei ein "Meilenstein für fairen Wettbewerb" im Reparaturmarkt, teilte der Branchenverband am Dienstag mit. Das OLG Köln hatte in seinem Urteil die Berufung des Stellantis-Konzerns zugunsten der Kläger Carglass und ATU abgewiesen und Zugangsbeschränkungen zu Fahrzeugdaten durch Hersteller für illegal erklärt.

"Diese Entscheidung ist ein wichtiges Signal", erklärte ZDK-Hauptgeschäftsführer Kurt-Christian Scheel. "Werkstätten können ab sofort rechtssicher, umfassend und ohne Wenn und Aber auf Reparatur- und Wartungsinformationen zugreifen. Der freie Wettbewerb stellt nicht nur die Grundvoraussetzung der betrieblichen Existenz freier Werkstätten dar. Ein fairer Datenzugang ist auch die Voraussetzung für eine freie und uneingeschränkte Angebotsauswahl für Verbraucherinnen und Verbraucher."

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Mit diesem Urteil bestätige das OLG, dass bezahlbare Mobilität für Verbraucher und die damit verbundenen Dienstleistungen durch unsere Kfz-Betriebe, wie die Reparatur und Wartung ein hohes gesellschaftliches Gut seien, so Scheel. "Wir stehen aktuell vor vielen Herausforderungen bedingt durch die Transformationen des Automobilsektors, bei denen die Autofahrer nicht abgehängt werden dürfen."

Auch ATU und Carglass zeigen sich zufrieden

Lars Heyne, Geschäftsführer Transformation von ATU, betonte ebenfalls: "Erneut hat eine hohe Gerichtsinstanz die Bedeutung des ungehinderten Zugangs zu Fahrzeugdaten bekräftigt und so das Geschäftsmodell der unabhängigen Reparatur- und Servicebetriebe im Kfz-Gewerbe unterstützt. Damit sind ATU und andere unabhängige Wettbewerber auch in Zukunft in der Lage, Autofahrern günstige und zuverlässige Dienstleistungen rund um das Fahrzeug anzubieten."

Carglass-Chef Jean-Pierre Filippini ergänzte: "Wir setzen uns weiterhin für eine konstruktive Zusammenarbeit mit allen Fahrzeugherstellern ein, um dieses Urteil effektiv umzusetzen und sicherzustellen, dass Verbraucher von einem offenen und wettbewerbsfähigen Kfz-Servicemarkt profitieren."

Stellantis Europe hatte Berufung eingelegt, nachdem das Landgericht Köln im April 2024 die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt hatte, wonach herstellerspezifische Einschränkungen beim Zugang zum OBD-Port als rechtswidrig eingestuft wurden (wir berichteten).


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KOMMENTARE


Fritz Kuckartz

22.01.2025 - 03:59 Uhr

Das OLG Köln Urteil ist zu begrüßen. Es ist aber zu berücksichtigen, dass die freien Werkstätten für die bereitgestellten Informationen ebenso und im Verhältnis gleich viel wie die Fabrikatswerkstätten bezahlen müssen. Diese müssen erheblichen Aufwand für solche Daten leisten, zum Nulltarif sind diese nicht zu haben.


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