Im juristischen Streit zwischen der Prevent-Tochter ES Automobilguss Schönheide und VW hat der Autozulieferer nur einen Teilerfolg erzielen können. Das Landgericht Leipzig verpflichtete Volkswagen in einer einstweiligen Verfügung, 30 Prozent des früheren Umfangs der von ES Guss gefertigten Bauteile abzunehmen. Diese Regelung gelte bis zum 26. April 2019 - längstens, bis in der beim Landgericht Chemnitz noch anhängigen Hauptsache eine Entscheidung gefallen ist. Dies teilte das Landgericht Leipzig am Freitag mit.
Mit der Entscheidung blieb die Kammer weit hinter dem Antrag der im Erzgebirgskreis ansässigen ES Guss zurück, die eine exklusive Lieferung von Getriebeteilen an VW bis zum Jahr 2022 gefordert hatte.
Hintergrund des Streits sind von VW im März gekündigte Verträge aus dem Jahr 2016. Diese waren nach Auffassung von Volkswagen nur durch Erpressung zustande gekommen. Prevent hatte damals mit einem Lieferboykott bei dem Autokonzern Fließbänder zum Stillstand gebracht. ES Guss beschäftigt 300 Mitarbeiter und fertigt Getriebe. Auch mit anderen Autobauern streiten Unternehmen aus der Prevent-Gruppe der bosnischen Investorenfamilie Hastor teils erbittert um Liefer- und Vertragskonditionen.
Die Kammer folgte mit ihrer Entscheidung einem Vergleichsvorschlag, den VW in der Sitzung am 26. April unterbreitet hatte. Dieser war jedoch von ES Guss abgelehnt worden, wie das Gericht weiter mitteilte. Gegen das Urteil können beide Parteien Berufung beim Oberlandesgericht Dresden einlegen.
Die Entscheidung zeige, dass das Gericht die Ansprüche der ES Guss grundsätzlich für begründet halte, teilte ein Sprecher des Unternehmens mit. Mit der Regelung, die Volkswagen verpflichtet, zunächst 30 Prozent der vereinbarten Liefermenge auf ein Jahr abzunehmen, könne ES Guss jedoch nicht zufrieden sein. "Wir erwarten, dass Volkswagen nun wieder unverzüglich Teile von der ES Guss abnimmt. Gleichzeitig werden wir den Entscheid und seine Auswirkungen auf den Standort gründlich analysieren", sagte der Sprecher. (dpa)